Beim Erwerb: Grunderwerbsteuer als Anschaffungsnebenkosten
 
Bei der laufenden Vermietung: Beim Verkauf:
    Einkommensteuer:
     
  • Außerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren sind Wertsteigerungsgewinne bei Immobilien im Privatvermögen steuerfrei.
Bei Schenkung oder Erbschaft: