A.S.I. - Die betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung ist ein bewährter Weg, die Versorgung im Rentenalter über gesetzliche Versorgung und private Vorsorge hinaus zu verbessern. Neben die arbeitgeberfinanzierten Versorgungseinrichtungen sind zunehmend Systeme der Entgeltumwandlung getreten, bei denen Arbeitnehmer einen Teil ihres Lohns oder Gehalts in Versorgungsansprüche für das Alter umwandeln. Der Gesetzgeber hat diese Tendenz aufgegriffen und bereits seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung geschaffen. Mit dem Jahr 2005 wurden dann weitere Vereinheitlichungen beispielsweise bei der steuerlichen Flankierung der betrieblichen Altersversorgung eingeführt.
Rahmenbedingungen
Es stehen fünf betriebliche Versorgungswege zur Verfügung:
- Die Direktversicherung als Lebens- oder Rentenversicherung ist eine Versicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben seines Arbeitnehmers abschließt und aus der der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind. Die Direktversicherung ist neben der -> Pensionskasse der in Klein- und Mittelbetrieben am weitesten verbreitete Weg der betrieblichen Altersversorgung.
- Pensionskasse und Pensionsfonds als rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen unterliegen der Versicherungsaufsicht und sind damit Lebensversicherungsunternehmen vergleichbar. Durch liberalere Anlagevorschriften können beim Pensionsfonds u. U. höhere Renditen erreicht werden.
- Bei einer Pensionszusage verspricht der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern verbindlich Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Dafür kann der Arbeitgeber Gewinn mindernde Pensionsrückstellungen bilden (Bilanzausweis der Verpflichtung). Die Pensionszusage eignet sich deshalb nicht für Freiberufler, oft auch nicht für Kleinbetriebe.
- Die (rückgedeckte) Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die aus den Zuwendungen der Arbeit gebenden Unternehmen finanziert wird. Sie unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht und ist in der Anlage ihres Vermögens frei. Auch zur Vermeidung von Risiken für den Arbeitgeber erfolgt die Anlage oft in Rückdeckungsversicherungen bei Lebensversicherungsunternehmen. In diesem Fall ist außerdem eine vollständige steuerlich wirksame Vorfinanzierung der späteren Leistungen möglich.
Steuern und Sozialversicherung
Beiträge zu Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind im Prinzip Arbeitslohn, werden aber bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung (2012: 2.680 €) aus der Lohnversteuerung herausgenommen. Zudem sind die Aufwendungen bis zur genannten Grenze auch sozialversicherungsfrei. Der Arbeitnehmer spart also aus dem Bruttoeinkommen und damit oft deutlich effektiver als bei anderen Sparprozessen. Für Zusagen, die nach 2004 erteilt wurden, kann u. U. noch ein ergänzender Betrag von bis zu 1.800,- EUR steuerfrei gespart werden. Eine Sozialversicherungsersparnis gibt es dafür allerdings nicht.
Bei der Pensionszusage und Unterstützungskasse werden die Versorgungsansprüche in der Anwartschaftsphase ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei aufgebaut. Bei Entgeltumwandlung besteht Sozialversicherungsfreiheit allerdings nur bis zu 2.680 (2012).
Der Preis für diese sehr lukrative Gestaltung ist die nachgelagerte Bersteuerung der Leistungen im Alter. Nach wie vor dürften die Steuersätze für Rentner in aller Regel aber geringer sein als zu deren aktivem Arbeitsleben. Neben der nachgelagerten Besteuerung müssen nach derzeitiger Rechtslage für diese Renten von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung auch Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.
Chancen
Beim Aufbau einer Altersversorgung über die Firma hat der Arbeitgeber ein erhebliches Entscheidungsrecht, z. B. was die Auswahl eines Versicherungsunternehmens betrifft. Zudem handelt es sich bei betrieblichen Versorgungssystemen oft um standardisierte Angebote ohne die Möglichkeit, auf den individuellen Bedarf der Arbeitnehmer einzugehen. Insofern sind private Versorgungswege meist zunächst einmal die richtigeren Schritte. Auf jeden Fall positiv: Seit 2005 wurde unter dem Stichwort "Portabilität" gesetzlich geregelt, dass Arbeitnehmer bei einem Firmenwechsel ihre erworbenen Ansprüche in den meisten Fällen problemlos mitnehmen und beim neuen Arbeitgeber weiterführen können.
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