A.S.I. - Absicherung der Berufsunfähigkeit
Die private Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit steht als Individualvorsorge gleichrangig neben der Hinterbliebenenversorgung und stellt für alle ein nicht zu unterschätzendes existentielles Risiko dar. Dies gilt insbesondere für gut ausgebildete und spezialisierte Berufsgruppen. Besonders für junge Leute (nach 2.1.1961 geborene) und für Selbstständige besteht kein gesetzlicher Rentenanspruch bei Berufsunfähigkeit. In den berufsständischen Versorgungswerken (z.B. für Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte u.a.) sind Rentenleistungen an eine vollständige, 100%ige Berufsunfähigkeit geknüpft, so dass oftmals die Aufgabe der entsprechenden Berufstätigkeit Voraussetzung ist.
Verschiedene Formen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Versicherung kann als Zusatzbaustein zur Lebens- oder Rentenversicherungen oder als selbständiger Vertrag abgeschlossen werden. Versichert ist eine Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit. Bis zum vereinbarten Alter (höchstens das 67. Lebensjahr) wird dann eine monatliche Rente gezahlt, die durch Überschüsse Jahr für Jahr erhöht wird. Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzbaustein zu einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen, wird auch der Beitrag zu dieser LV oder RV im Falle der BU übernommen.
Die vereinbarten Leistungen aus der Berufsunfähigkeit werden in der Regel bereits ab einem Grad von 50% Berufsunfähigkeit gezahlt, wenn die Einschränkung mehr als sechs Monate anhält. Berufsunfähigkeits-Renten haben eine maximale Laufzeit bis zum 67. Geburtstag.
Achtung:
Bei der Auswahl der richtigen Gesellschaft kommt es vor allem auf die Vertragsbedingungen und vertragliche Optionen zur Erhöhung der Rente an.
Pflege
Seit dem 1. Januar 1995 sind alle Mitglieder einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung auch Pflichtmitglieder der Pflegeversicherung. Im Pflegefall zahlt die Versicherung Geld- oder Sachleistungen für ambulante oder stationäre Pflege. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen I -III), der vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt wird. Häufig reichen die Geldleistungen aus der Pflegeversicherung jedoch bei weitem nicht aus, um die Kosten des Alltags und der Pflege- und Hilfsleistungen zu decken.
Auch hier ist private Vorsorge gefragt -in Form einer Pflegezusatzversicherung. Da die zukünftigen Pflegekosten unkalkulierbar sind, ist eine Pflegekostenversicherung -im Gegensatz zu einem Tagegeld - die richtige Alternative. Hier werden höhere Pflegekosten nach Abzug der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung getragen. Die Leistungen werden dabei oft an die Voraussetzungen der gesetzlichen Versicherung geknüpft.
Absicherung der Hinterbliebenen - Die Risikolebensversicherung
Die Absicherung der Familie gegen den Todesfall lässt sich ideal über den Abschluss einer Risikolebensversicherung sicherstellen- Da in dieser Versicherungsform nur im Todesfall des Versicherten eine Leistung erbracht wird, sind die Beiträge auch für hohe Absicherungssummen sehr günstig. Bei der Auswahl eines geeigneten Vertragspartners sollte man jedoch einen Fachmann hinzuziehen. Einige Gesellschaften differenzieren nach Berufsgruppen, andere nach Raucher- oder Nichtrauchertarifen, die für Familienabsicherungen besonders geeignete fallende Risikoversicherung wird nicht von jedem Versicherer angeboten. Für die Absicherung von Krediten stehen spezielle Restschuldversicherungen zur Verfügung.
Hinsichtlich der Höhe der Absicherung sollte folgende Überlegung angestellt werden: Die Absicherung muss so hoch sein, dass sie neben der reinen Ergänzung zur Hinterbliebenenrente auch die beim Tod des Versorgers evt. noch bestehenden Kreditverpflichtungen ablösen, soweit diese nicht bereits anderweitig abgedeckt sind. Vor diesem Hintergrund kommt der Bedarfsermittlung, die nur anhand der individuellen Risikokonstellation vorgenommen werden kann, besondere Bedeutung zu.
Auch über die Laufzeit der Absicherung müssen Vorüberlegungen angestellt werden. So sollte die Absicherungsdauer in jedem Fall so gewählt werden, dass für den hinterbliebenen Partner keine Zwangslage entsteht.
In der Regel kalkulieren heute viele Versicherer ihre Risikotarife getrennt für Raucher und Nichtraucher. Nichtraucher erhalten eine besonders günstige Prämie.
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