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A.S.I. - Absicherung der Berufsunfähigkeit, Pflege und Hinterbliebenen

Die private Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit steht als Individualvorsorge gleichrangig neben der Hinterbliebenenversorgung und stellt für alle ein nicht zu unterschätzendes existentielles Risiko dar. Dies gilt insbesondere für gut ausgebildete und spezialisierte Berufe. Besonders für junge Leute (nach 2.1.1961 geborene) und für Selbstständige besteht kein gesetzlicher Rentenanspruch bei Berufsunfähigkeit. In den berufsständischen Versorgungswerken (z.B. für Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte u.a.) sind Rentenleistungen an eine vollständige, 100%ige Berufsunfähigkeit geknüpft, so dass oftmals die Aufgabe der entsprechenden Berufstätigkeit Voraussetzung ist.

Verschiedene Formen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Versicherung kann als Zusatzbaustein zur Lebens- oder Rentenversicherungen oder als selbständiger Vertrag abgeschlossen werden. Versichert ist eine Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit. Bis zur Vollendung des 67. Lebensjahrs wird dann eine monatliche Rente gezahlt, die durch Überschüsse Jahr für Jahr erhöht wird. Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzbaustein zu einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen, wird auch der Beitrag zu dieser LV oder RV im Falle der BU übernommen.

Die vereinbarten Leistungen aus der Berufsunfähigkeit werden in der Regel bereits ab einem Grad von 50% Berufsunfähigkeit gezahlt, wenn die Einschränkung mehr als sechs Monate anhält. Berufsunfähigkeits-Renten haben eine maximale Laufzeit bis zum 67. Geburtstag.

Achtung:
Bei der Auswahl der geeigneten Gesellschaft kommt es vor allem auf die Vertragsbedingungen und vertragliche Optionen zur Erhöhung der Rente an.

Private Pflegerente
Die Pflegerente ist besonders für all diejenigen geeignet, die im Bedarfsfall eine menschenwürdige Pflegeleistung wünschen. Das Risiko früher wie aber auch sehr langer Pflegebedürftigkeit ist mit diesem Versicherungsprodukt abgedeckt. Bei einem vorzeitigen Versterben wird das zur Verfügung stehende Kapital als Todesfallleistung ausgezahlt.

Die private Pflegerente wird für viele eine optimale Lösung sein. Warum?
  • Lebenslanger Versicherungsschutz für den Fall der Pflegebedürftigkeit. Monatlich vorschüssige Rentenleistung - egal wer, wo, wie viel und mit welchem Aufwand pflegt.
  • Flexible Beitragszahlung: lebenslang oder abgekürzt, als Einmalzahlung wie auch als Zuzahlung. Beitragssteigerungen sind ausgeschlossen. Ab Pflegestufe I und bei Demenz ist der Versicherungsschutz beitragsfrei.
  • Alle Absicherungsformen, von der Pflichtversicherung bis zum Pflege-Bahr, bieten Leistungen immer erst dann, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) und die Pflegekasse eine Pflegestufe anerkannt haben. Die Pflegerente sieht zusätzlich auch Leistungen nach ADL, sechs zentralen Tätigkeiten des täglichen Lebens, vor.
  • Der Pflegeaufwand bei Demenz ist besonders unkalkulierbar - je nach Ausprägung und Schwere. Dass im Rahmen einer Pflegerente bei Demenz bereits Leistungen möglich sind, stellt einen großen Vorteil dar.
  • Inflationsschutz der Pflegerente ist durch die - in der Höhe nicht garantierten - Überschüsse des angesparten Kapitals gewährleistet. Eine Bonusrente von z.Zt. 25% erhöht die Leistungen zusätzlich.
Middle-Ager sind mit dem Pflegethema in seiner Bedeutung erst heute konfrontiert. Oftmals sind Erfahrungen mit Eltern und auch Schwiegereltern prägend. Die Zeit für einen langfristigen zusätzlichen Kapitalaufbau fehlt. Mit der Pflegerente bietet sich aber die Chance, einen bestimmten Teil der vorhandenen privaten Altersvorsorge als Einmalbeitrag zur Absicherung dieses neuen Risikos einzusetzen.

Absicherung der Hinterbliebenen - Die Risikolebensversicherung
Die Absicherung der Familie gegen den Todesfall lässt sich ideal über den Abschluss einer Risikolebensversicherung sicherstellen. Da nur im Todesfall des Versicherten eine Leistung erbracht wird, sind die Beiträge auch für hohe Absicherungssummen sehr günstig. Bei der Auswahl eines geeigneten Vertragspartners sollte man jedoch einen Fachmann hinzuziehen. Einige Gesellschaften differenzieren nach Berufsgruppen, andere nach Raucher- oder Nichtrauchertarifen. Die für Familienabsicherungen besonders geeignete fallende Risikoversicherung wird nicht von jedem Versicherer angeboten. Für die Absicherung von Krediten stehen spezielle Restschuldversicherungen zur Verfügung.

Hinsichtlich der Höhe der Absicherung sollte folgende Überlegung angestellt werden: Die Absicherung muss so hoch sein, dass sie neben der reinen Ergänzung zur Hinterbliebenenrente auch die beim Tod des Versorgers evt. noch bestehenden Kreditverpflichtungen ablöst, soweit diese nicht bereits anderweitig abgedeckt sind. Vor diesem Hintergrund kommt der Bedarfsermittlung, die nur anhand der individuellen Risikokonstellation vorgenommen werden kann, besondere Bedeutung zu.

Auch über die Laufzeit der Absicherung müssen Vorüberlegungen angestellt werden. So sollte die Absicherungsdauer in jedem Fall so gewählt werden, dass für den hinterbliebenen Partner keine Zwangslage entsteht.

In der Regel kalkulieren heute viele Versicherer ihre Risikotarife getrennt für Raucher und Nichtraucher. Nichtraucher erhalten eine besonders günstige Prämie.

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