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A.S.I. - Betriebsausfallversicherung für die Arztpraxis

Eine Betriebsausfallversicherung darf hinsichtlich des versicherten Risikos nicht mit der Betriebsunterbrechungsversicherung verwechselt werden. Während bei der Betriebsunterbrechungsversicherung die Unterbrechung infolge eines Sachschadens abgedeckt ist, steht bei der Betriebsausfallversicherung der durch Krankheit oder Unfall der versicherten Person bedingte Ausfall im Vordergrund.
 
Was sichert die Betriebsausfallversicherung ab?
 
Der Versicherer ersetzt einen Unterbrechungsschaden, der im Bereich des Betriebes, den die versicherte Person verantwortlich leitet, durch
  • Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall der versicherten Person
  • einer verordneten Quarantäne (Schließung des Betriebs durch eine Gesundheitsbehörde wegen einer Seuche oder Epidemie, die die versicherte Person oder den Versicherungsort betreffen)
  • einen versicherten Sachschaden (Beschädigung oder Zerstörung einer dem Betrieb dienenden Sache durch
    • Brand, Blitzschlag, Explosion
    • Einbruchdiebstahl
    • Vandalismus nach einem Einbruch
    • Leitungswasser
    • Sturm, Hagel)
eingetreten ist.
 
Die o.g. Sachschadenabsicherung kann ggf. vom Versicherungsschutz ausgenommen werden, da sie alternativ auch über eine Betriebsunterbrechungsversicherung erfolgen kann.
 
Bei Antragstellung sind - ähnlich wie bei der privaten Krankenversicherung - Fragen zum Gesundheitszustand zu beantworten. Ablehnungen und Ausschlüsse sind möglich.
 
Was ist ein Unterbrechungsschaden?
 
Hier sind bei den einzelnen Anbietern Unterschiede zu verzeichnen. So gibt es Gesellschaften, die die laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn als Unterbrechungsschaden absichern. Laufende Kosten sind die weiter notwendigen Aufwendungen, die auch während der Unterbrechungsphase anfallen wie Löhne und Gehälter, Praxis-Miete, Steuern, Abgaben. Entgangener Betriebsgewinn ist der Gewinn, den der Arzt ohne Eintritt des Versicherungsfalls während der Dauer des Betriesbausfalls erzielt hätte. Andere Gesellschaften decken nur die Kosten ab. Wiederum andere bieten alternative Absicherungsformen an.
 
Der Versicherungsschutz wird mit unterschiedlichen Karenzzeiten angeboten. Karenzzeit ist die Zeit - gerechnet ab Eintritt des Schadens -, ab der die Leistung des Versicherers einsetzt. Je früher die Leistung vereinbart ist, um so höher liegt natürlich die zu zahlende Prämie. Nur wenige Gesellschaften bieten Tarife mit kurzer Karenzzeit (z. B. ab dem 3. oder 7. Tag) an; bei vielen Anbietern beginnt die Leistung wahlweise frühestens ab dem 14. oder 21. Tag.
 
Die Leistung des Versicherers ist auf die sogenannte Haftzeit begrenzt. Übernommen werden die Kosten bzw. die Kosten und der Gewinn nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit bis zur Dauer von i.d.R. 12 Monaten.
 
Einige Gesellschaften bieten auch eine sogenannte Nachhaftung an. Nachhaftung bedeutet, dass bei Auflösung des versicherten Betriebes wegen Berufsunfähigkeit des Arztes (z.T. auch alternativ bei Tod) die entstandenen Auflösungskosten bis zu einem bestimmten Umfang übernommen werden.
 
Eine der Voraussetzungen für die Leistung des Versicherers - Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall des Arztes - ist auch über eine Krankentagegeldversicherung absicherbar. Basisabsicherung in diesem Bereich sollte immer das Krankentagegeld sein. Die Betriebsausfallversicherung stellt eine gute Ergänzung der bestehenden Krankentagegeldversicherung dar. Während beim Krankentagegeld höchstens das Nettoeinkommen versichert werden kann, sind über die Betriebsausfallversicherung auch die meist hohen Fixkosten des Betriebes abzudecken. Anzumerken sind auch die Kündigungsmöglichkeiten des Versicherers: Während bei einer Krankenvollversicherung, die das Krankentagegeld beinhaltet, keine Kündigung durch den Versicherer möglich ist, kann die Gesellschaft bei der Betriebsausfallversicherung den Vertrag ordentlich zum Ablauf kündigen oder nach einem begründeten Schaden.

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