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A.S.I. - Glasversicherung

Die Glasversicherung wird in zwei unterschiedlichen Formen angeboten:
  • Haushaltsglasversicherung und
  • Wohngebäudeglasversicherung

HAUSHALTSGLASVERSICHERUNG
 
Für wen?
  • Bewohnern von Einfamilienhäusern
  • Mietern von Wohnungen
     
Was ist versichert?
  • Gebäudeverglasung:
    Glasscheiben in Fenstern, Türen, Balkonen
    Duschkabinen, Sonnenkollektoren, Glasbausteine
  • Mobiliarverglasung:
    Glasscheiben von Bildern, Schränken
    Glasplatten, Scheiben und Sichtfenster von Herden usw.
  • Gegen Zuschlag mitversicherbar:
    Glaskeramik-Kochfläche
    Kunststoffplatten, -scheiben und -kuppeln
    Aquarien
    Terrarien
     
Welche Schäden werden ersetzt?
 
Versichert ist der Glasbruch, d.h. das Glas muss einen Schaden haben, der durch die ganze Dicke der Scheibe geht, z.B. ein Loch oder ein Sprung durch einen Steinwurf. Auch ein Sprung, der nicht über die ganze Länge oder Seite einer Scheibe verläuft, ist ein Glasbruch.
 
Nicht versichert sind Kratzer, denn sie sind reine Oberflächenschäden.
 
WOHNGEBÄUDEGLASVERSICHERUNG
 
Für wen?
 
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
 
Was ist versichert?
  • Gebäudeverglasung (siehe oben)
  • Der Versicherungsnehmer hat die Wahl zwischen zwei Versicherungsformen:
     
    Form 1: Versichert ist die gesamte Gebäudeverglasung des Gebäudes.
     
    Nachteil: es kommt im Bereich der Glasscheiben, die zu Wohnungen gehören, zur Doppelversicherung, wenn der Mieter eine eigene Haushaltglasversicherung besitzt.
     
    Form 2: Versichert sind nur die Scheiben, die zu Räumen gehören, die der Allgemeinheit zugänglich sind (z.B. Treppenhäuser).
     
Welche Schäden werden ersetzt?
 
Der Leistungsumfang im Schadensfall entspricht dem in der Haushaltsglasversicherung.

Mehr Informationen?
Zur Anforderung weiterer Informationen zu Sachversicherungen nutzen Sie bitte das A.S.I. Kontaktformular.

 



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