A.S.I. - Glasversicherung
Die Glasversicherung wird in zwei unterschiedlichen Formen angeboten:
- Haushaltsglasversicherung und
- Wohngebäudeglasversicherung
HAUSHALTSGLASVERSICHERUNG Für wen?- Bewohnern von Einfamilienhäusern
- Mietern von Wohnungen
Was ist versichert?- Gebäudeverglasung:
Glasscheiben in Fenstern, Türen, Balkonen
Duschkabinen, Sonnenkollektoren, Glasbausteine - Mobiliarverglasung:
Glasscheiben von Bildern, Schränken
Glasplatten, Scheiben und Sichtfenster von Herden usw. - Gegen Zuschlag mitversicherbar:
Glaskeramik-Kochfläche
Kunststoffplatten, -scheiben und -kuppeln
Aquarien
Terrarien
Welche Schäden werden ersetzt? Versichert ist der Glasbruch, d.h. das Glas muss einen Schaden haben, der durch die ganze Dicke der Scheibe geht, z.B. ein Loch oder ein Sprung durch einen Steinwurf. Auch ein Sprung, der nicht über die ganze Länge oder Seite einer Scheibe verläuft, ist ein Glasbruch.
Nicht versichert sind Kratzer, denn sie sind reine Oberflächenschäden.
WOHNGEBÄUDEGLASVERSICHERUNG Für wen?
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
Was ist versichert?- Gebäudeverglasung (siehe oben)
- Der Versicherungsnehmer hat die Wahl zwischen zwei Versicherungsformen:
Form 1: Versichert ist die gesamte Gebäudeverglasung des Gebäudes.
Nachteil: es kommt im Bereich der Glasscheiben, die zu Wohnungen gehören, zur Doppelversicherung, wenn der Mieter eine eigene Haushaltglasversicherung besitzt.
Form 2: Versichert sind nur die Scheiben, die zu Räumen gehören, die der Allgemeinheit zugänglich sind (z.B. Treppenhäuser).
Welche Schäden werden ersetzt? Der Leistungsumfang im Schadensfall entspricht dem in der Haushaltsglasversicherung.
Mehr Informationen?
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