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A.S.I. - Kfz-Versicherung

Haftpflichtversicherung
Durch den Gesetzgeber sind Sie verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie ersetzt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie anderen mit Ihrem Kraftfahrzeug zufügen. Gleichzeitig wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab.

Versicherungssummen
Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Deckungssummen können bei schweren Unfällen unzureichend sein. Empfehlenswert ist daher eine Deckungssumme von 50 Mio. € für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden (je Person jedoch max. € 8 Mio.).

Kaskoversicherung
Die freiwillige Vollkaskoversicherung ersetzt Schäden an Ihrem eigenem Fahrzeug, durch einen Unfall verursacht wurden, und wird oftmals mit einer Selbstbeteiligung (zwischen 150 € bis 5.000 € pro Schadensfall) versehen. Dies mindert die Prämie. Eine Vollkaskoversicherung enthält auch immer eine Teilkaskoversicherung.

Für Neuwagen, Leasing-Fahrzeuge und kreditfinanzierte PKW ist eine Vollkaskoabsicherung dringend angeraten, oftmals sogar gefordert.

Die Teilkasko sichert Sachschäden ab, auf die Sie im wesentlichen keinen Einfluss nehmen können, wie z.B. Diebstahl und Brand oder Explosion, Glasbruch, Haarwildschäden, Hagel, Sturm u.a. - so genannte elementare Schadensereignisse.

Rabatt-Einstufung
Grundsätzlich wird der Vertrag eines Fahranfängers bei erstmaligem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung in die Klasse 0 eingestuft (Beitragssatz bei Pkw 240%, bei Motorrädern 100%).

Sonderregelung für Anfänger
Wenn der Versicherungsnehmer seit mindestens 3 Jahren einen gültigen Führerschein besitzt, wird sein erster Pkw in SF 1/2 (Beitragssatz 140%) eingestuft.

Sonderregelung für Zweitwagen
Zweitwagen können sofort in SF 1/2 (Beitragssatz 140%) eingestuft werden, wenn
  1. auf den Versicherungsnehmer ein weiteres Auto zugelassen ist, das sich in einer Schadenfreiheitsklasse befindet.
  2. auf den Ehegatten bereits ein Pkw zugelassen ist, der sich in einer Schadenfreiheitsklasse befindet und der Versicherungsnehmer seit mindestens einem Jahr einen gültigen Führerschein besitzt.
Schadenfreies Fahren wird belohnt
Wenn Sie schadenfrei fahren, steigen Sie Jahr für Jahr in eine höhere Schadensfreiheitsklasse. Nach sieben schadenfreien Jahren mit dem PKW zahlen Sie nur noch die Hälfte des Basisbeitrags, den niedrigsten Beitragssatz mit 30% haben Sie nach 18 schadenfreien Jahren erreicht. Muss die Versicherung nach Unfällen Leistungen erbringen, findet eine Rückstufung statt.

Versichererwechsel
Der erreichte Schadenfreiheitsrabatt bleibt Ihnen beim Wechsel von einem zum anderen Versicherer erhalten. Der Versicherungswechsel bewahrt Sie jedoch nicht vor einer Rückstufung nach einem Unfall. Sie können in der Regel zum 1.1. eines Jahres die Versicherung wechseln. Schaffen Sie sich einen neuen PKW an, ist ein Wechsel ohnehin möglich.

Beitrag
Der Beitrag kann reduziert werden durch
  • Selbstbewohntes Haus oder Etagenwohnung
  • Wenigfahrerrabatt bei unter 9000km pro Jahr
  • Familienrabatt (Kinder unter 12 Jahre im eigenen Haushalt)
  • Garagenrabatt (abschließbare Einzel- Doppelgarage)
  • Beamtenrabatt
  • usw.
Zusätzlich können Sie die KfZ-Versicherung erweitern um eine Insassenunfallversicherung sowie Schutzbriefleistungen.

Mehr Informationen?
Zur Anforderung weiterer Informationen zu Sachversicherungen nutzen Sie bitte das A.S.I. Kontaktformular.

 



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