A.S.I. Wirtschaftsberatung - seit 1969

A.S.I. - Kranken- und Pflegeversicherung

Die Krankenversicherung

Das Prinzip
In der Bundesrepublik Deutschland existieren zwei Krankenversicherungssysteme: die gesetzliche (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Das Krankheitskostenrisiko kann im privaten System nur von Selbstständigen, Freiberuflern, Beamten und Angestellten mit einem Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2011: 49.500 €) vollständig abgesichert werden. Angestellte unter der Einkommensgrenze sind in einer der momentan 153 gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert. Für diese Personengruppe besteht die Möglichkeit, die gesetzlichen Leistungen durch private Ergänzungstarife (z.B. Krankenhaus, Zahnersatz, Krankentagegeld, Ausland) aufzustocken, um die immer geringer werdenden Leistungen aufzustocken.

Die Funktionsweisen
Die gesetzlichen Krankenkassen sind dem Solidaritätsprinzip verpflichtet. D.h. die Mitglieder leisten Beiträge, die sich prozentual am Einkommen orientieren (14,6% Versicherter/ Arbeitgeber plus 0,9% ohne Beteiligung des Arbeitgebers). Kinder und Ehegatten ohne bzw. mit geringem eigenem Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. Die Leistungen der Kassen sind gesetzlich vorgeschrieben und dürfen von einer Kasse zur anderen nicht variieren. Kleine Spielräume für Präventionsaufwendungen oder Modellvorhaben sind möglich.

Die private Krankenversicherung hingegen arbeitet nach dem Versicherungsprinzip. D.h. jeder Versicherte zahlt Beiträge, die das eigene Risiko abdecken. Zusätzlich werden Mittel angespart und als Altersrückstellungen für die Beiträge im Alter verwandt. Die Beiträge berechnen sich nach den versicherten Leistungen, nach dem Gesundheitszustand und dem Geschlecht. Der große Vorteil der privaten Versicherungen liegt darin, dass ihre Leistungen nicht durch den Gesetzgeber, der wegen mangelnder Gelder auf die sprichwörtliche "Kostenbremse" treten möchte, eingeschränkt werden. Auch die Arzneimittelverordnung unterliegt keinem Budget. Damit ist eine Gesundheitsversorgung mit höchsten Ansprüchen möglich.

Die Vorteile
In vielen Fällen wird aber das bessere Leistungsangebot der PKV überzeugen. Für eine langfristige Entscheidung sollten Sie verschiedenen Ebenen als Kriterien berücksichtigen.

Beruflich
Möchten Sie sich niederlassen, oder streben Sie ein Angestelltenverhältnis an?
  • Selbständigkeit
  • Angestelltenverhältnis
  • Beamtenverhältnis
Finanziell Wie wichtig sind Ihnen einzelne Leistungen der Versicherer, z.B. Brillengestelle, stationäre Unterbringung im Einbettzimmer?
  • Systemwahl
  • Gesellschaftswahl
  • Tarifwahl
  • Beitragsentwicklung
  • Leistungen
Familiär
Wollen Sie heiraten oder sind Sie vielleicht schon verheiratet, und welche Leistungen sollen im Krankheitsfall Ihrem Ehepartner und den Kindern zur Verfügung stehen?
  • Ehepartnerabsicherung
  • Kinderabsicherung

Die Pflegepflichtversicherung

Die Pflegeversicherung wird von den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherern mit einheitlichen Leistungen für den häuslichen und stationären Bereich angeboten. Der Beitragssatz beträgt für gesetzlich Versicherte 1,95 % (plus 0,25% bei kinderlosen Versicherten über 23 Jahren und ohne Beteiligung des Arbeitgebers). Privat Versicherte zahlen einen Beitrag in Abhängigkeit Ihres Alters.

Die Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Grundversorgung und leistet je nach Einstufung in eine der drei Pflegestufen nur bis zu bestimmen Höchstsätzen. Diese decken jedoch die Kosten nicht ab, so dass Sie eine zusätzliche private Absicherung in Erwägung ziehen sollten.

Mehr Informationen?
Zur Anforderung weiterer Informationen zur Kranken- und Pflegeversicherung oder individueller Beispielrechnungen nutzen Sie das A.S.I. Kontaktformular.

 



© 2010 A.S.I. Wirtschaftsberatung AGStartseite | Inhaltsverzeichnis | Kontakt | Impressum