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A.S.I. - Privathaftpflichtversicherung

Grundlage dieser wichtigsten Versicherung im privaten Bereich ist die gesetzliche Regelung im BGB. Sie lautet:
 
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." (§823 Abs. 1 BGB)
 
Was ist Haftpflicht?
Im BGB ist geregelt, dass derjenige, der einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, diesen ersetzen muss. Dabei ist es unerheblich, ob dieser Schaden aus fahrlässigem, also Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn, oder vorsätzlichem Handeln entsteht. (Verschuldungshaftung).
 
Die Haftpflicht ist somit eine gesetzliche Verpflichtung zum Schadensersatz.
 
Für bestimmte Tatbestände besteht selbst dann Schadensersatzpflicht, wenn man selbst am Entstehen des Schadens kein Verschulden hat, sondern lediglich einen gefährlichen Tatbestand geschaffen hat. Zum Beispiel das Halten einer bestimmten Tierart, die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem KFZ oder die Installation eines Heizöltanks im Einfamilienhaus. Diese Art der Haftung nennt man, im Gegensatz zu der oben beschriebenen Verschuldungshaftung. Gefährdungshaftung.
 
Welche Schäden müssen in welcher Höhe ersetzt werden?
Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann man für folgende Schäden ersatzpflichtig gemacht werden:
  • 1. Personenschäden:
    Beispiel: Ein Fahrradfahrer fährt auf dem Gehweg einen Fußgänger an und verletzt ihn dabei.
  • 2. Sachschäden:
    Beispiel: Ein Besucher verschüttet ein Glas Rotwein und ruiniert damit den neuen Teppich der Gastgeber.
  • 3. Vermögensschäden
    Beispiel: Sie parken die Garageneinfahrt des Nachbarn zu. Der Nachbar muss zu einem wichtigen Termin und kann seinen PKW wegen der Behinderung nicht benutzen. Er bestellt ein Taxi. Die Taxikosten sind zu ersetzen.
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, den Geschädigten wieder so zu stellen wie vor dem Schaden. Die Haftung ist hierbei nach oben hin unbegrenzt.
 
Vor diesem Hintergrund bietet diese Versicherung das folgende Leistungspaket:
 
Leistungen einer Privathaftpflichtversicherung:
  • 1. Prüfung der gesetzlichen Haftung
  • 2. Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • 3. Begleichung berechtigter Haftungsansprüche
Welche Aufgaben hat die Privathaftpflichtversicherung?
Die Privathaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für die Gefahren des täglichen Lebens. Oftmals besteht die Auffassung, dass eine Haftpflichtversicherung lediglich dazu da sei, einen entstandenen Schaden zu ersetzen. Das ist aber nur zum Teil richtig, denn zunächst einmal übernimmt diese Versicherung die Prüfung der Haftungsfrage, d.h. sie klärt ab, ob eine Schadensersatzforderung überhaupt berechtigt ist. Bei berechtigten Forderungen erfolgt Schadensersatz, unberechtigte Forderungen werden abgelehnt.
 
Wen schützt die Privathaftpflichtversicherung?
Bei der Familienversicherung sind neben dem Versicherungsnehmer auch dessen Ehegatte, die unverheirateten Kinder bis zur Beendigung der Schule bzw. unmittelbar anschließenden ersten Berufsausbildung mitversichert. Bei der Singleversicherung eigentlich nur der Versicherungsnehmer, einige Versicherer schliessen aber die Kinder mit ein. Es besteht weltweiter Versicherungsschutz. Für Auslandsaufenthalte ist dieser jedoch in der Regel zeitlich begrenzt.
 
In welcher Höhe wird Schadenersatz geleistet?
Bei Vertragsabschluß wird mit dem Versicherer eine Deckungssumme vereinbart. Für alle Schäden eines Jahres steht dann in der Regel das Doppelte der vereinbarten Deckungssumme zur Verfügung.
 
Z. Zt. Findet man am häufigsten die Absicherung von Personen- und Sachschäden mit € 3 Mio. pauschal am Markt. Im Zuge der verschärften Rechtsprechung bieten viele Gesellschaften mittlerweile aber auch höhere Deckungssummen für einen geringen Mehrbeitrag an.
 
Der Versicherungsschutz für Vermögensschäden ist oftmals auf niedrigere Deckungssummen begrenzt.
 
Wird jeder Schaden ersetzt?
Selbstverständlich sind auch in der Privathaftpflichtversicherung bestimmte Tatbestände ausgeschlossen. Selbstredend zählen hierzu vorsätzlich herbeigeführte Schäden, aber auch Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen bzw. alle Schäden die mit der Benutzung eines KFZ entstehen können.

Mehr Informationen?
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