A.S.I. - Rechtsschutzversicherung
"Recht haben" ist nicht immer "Recht bekommen". Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass der Versicherte seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, ohne finanzielle Risiken eingehen zu müssen.
Folgende Risikobereiche können abgedeckt werden:- Privatbereich
- Verkehr/ Kraftfahrzeug
- Mieter/ Vermieter
Die Versicherer bieten bestimmte Pakete für Nichtselbststände und Selbstständige an.
Leistungsumfang im PrivatbereichDie Privat - Rechtsschutzversicherung (auch. Familien - Rechtsschutzversicherung) deckt den Grundbedarf privater Haushalte für Familien, Paare und Singles ab einschl. unverheirateter Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn diese noch in der Ausbildung sind.
Der Schutz umfasst Schadenersatzansprüche Dritter, Straf- und Bußgeldverfahren, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Streitigkeiten bei Kauf- und Reparaturverträgen und Auseinandersetzungen im Steuer- oder Sozialrecht. Der Einschluss des Mietrechtsschutz bzw. für Wohnungs- oder Hauseigentümer muss zusätzlich gegen Mehrbeitrag versichert werden.
In einem Rechtsfall ist zunächst eine Kostendeckungsanfrage bei der Versicherung notwendig, weil die Erfolgsaussichten geprüft werden sollen. Meist übernimmt der Anwalt diese Anfrage. Bei divergierenden Meinungen wird ein Gutachter, meist ein anderer Anwalt, zur Entscheidung herangezogen.
Bei Familien - und Erbrechtsstreitigkeiten werden lediglich die Kosten für eine Beratung erstattet. Scheidungsverfahren müssen generell selbst getragen werden. Ebenfalls sind Baurechtsstreitigkeiten nicht versichert.
Der juristische Schutz wird selbstverständlich bei vorsätzlich begangenen Straftaten verweigert.
Leistungsumfang im VerkehrsbereichSehr schnell entsteht aus einem kleinen Verkehrsunfall ein großer Rechtsstreit. Oft ist die Schuldfrage unklar. Nicht alle Kosten sind über die KFZ - Haftpflicht abgesichert. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme die Anwaltsgebühren des Rechtsanwaltes, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, soweit der Versicherte diese übernehmen muss.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt den Versicherten als Halter, Eigentümer, Fahrer und Insasse eines Fahrzeugs. Auch als Fußgänger ist der Versicherte geschützt.
Die Verkehrs - Rechtsschutzversicherung hilft bei der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen, verteidigt in Strafverfahren, bei Führerschein-, Kfz-Steuer- und Kfz-Vertragsstreitigkeiten.
Der Verkehrsrechtsschutz gilt in der Regel in Europa und den Mittelmeerländern. Im Ausland werden Strafkautionen zur Verfügung gestellt.
Nicht versichert sind nach den neuen Bedingungen juristische Auseinandersetzungen bei Halte- und Parkverstößen.
Leistungsumfang im Mieter-RechtsschutzUnberechtigte oder überzogene Mieterhöhungen, aber auch unkorrekte Nebenkostenabrechungen können zu einem Rechtsstreit mit dem Vermieter führen. Die Mieter - Rechtsschutzversicherung tritt für die Kostendeckung von Rechtsstreitigkeiten rund um die gemietete Wohnung / Haus ein.
Vor Versicherungsabschluss ist jedoch zu prüfen ob dieser Versicherungsschutz ggf. bereits durch die Mitgliedschaft in einem Mieterverein abgedeckt ist.
Leistungsumfang im Vermieter-RechtsschutzZweifel an der Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung oder ein Formfehler bei einer berechtigten Kündigung; aber auch Streitigkeiten z. B. wegen Umbauarbeiten führen oft zu Rechtsstreitigkeiten.
Die Vermieter - Rechtsschutzversicherung ist ausschließlich für Vermieter konzipiert und deckt die Kosten von Rechtsstreitigkeiten rund um die Immobilie ab. Nicht eingeschlossen sind allerdings Rechtsstreitkosten, die z. B. durch den Neubau einer Immobilie entstanden sind.
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