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A.S.I. - Produkte zur Altersvorsorge: Die Riester-Rente

Die Riesterrente ist eine sehr interessante Form der geförderten Altersvorsorge. Nach Modifikation der Rentenformel 2002 gibt sie DRV-Pflichtversicherten und Beamten die Möglichkeit, zulagen- und steuergefördert eine kapitalgedeckte Altersrente aufzubauen.

Rahmenbedingungen
Das Ziel der Riesterrente ist eine lebenslange, steigende Altersrente - frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Eine Kapitalleistung im Sinne einer Einmalzahlung ist lediglich in Höhe von 30% des vorhandenen Kapitals vorgesehen. Die Rechte stehen nur dem Sparer selbst - exklusiv für sein Alter zur Verfügung. Deshalb ist eine Verwertung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sowie eine Anrechnung im Rahmen von Hartz IV ausgeschlossen.

Um eine Zweckentfremdung zu verhindern, sind ebenfalls Verpfändung, Übertragung oder Veräußerung der Ansprüche verboten. Bei Tod des Sparers gehen die Ansprüche auf den Riestervertrag des Ehepartners über. Ansonsten müssen Zulagen und Steuerersparnisse zurückgezahlt werden.

Wohn-Riester
Der Gesetzgeber hat Im Jahr 2008 den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum in die Förderung der kapitalgedeckten Zusatzversorgung einbezogen. Jeder Sparer kann aus seinem Riester-Vertrag in der Ansparphase Kapital zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum entnehmen, förderfähig sind allerdings nur neue Objekte ab 2008.
Jeder Sparer hat zudem das Recht, bei Rentenbeginn seine selbst genutzte Immobilie mit der Auszahlung aus dem Sparvertrag zu entschulden, auch für Altobjekte ist diese Variante möglich.
Neben den Ansparverträgen für den Aufbau einer Altersrente ist im Rahmen der Förderung selbst genutzten Wohneigentums auch die Verwendung von Eigenbeitrag und Zulagen als Tilgung in einem zertifizierten Darlehensvertrag oder Bausparvertrag möglich. Steuerliche Betrachtung Die Beiträge, die einschließlich der staatlichen Zulagen erforderlich sind, um die Maximalförderung zu erhalten, liegen seit 2008 bei 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres.
 
 ab 2008
Mindestbeitrag in % des Vorjahreseinkommens 4%
Maximalbeitrag für steuerliche Absetzbarkeit2.100 €
Zulage Erwachsener154 €
Zulage je Kind mit Geburtsdatum bis 31.12.2007185 €
Zulage je Kind mit Geburtsdatum bis 01.01.2008300 €
Berufseinsteigerbonus
Einmalig, bei Vertragsbeginn vor dem 25. Geburtstag
200 €

 
Durch die Zulagen sollen insbesondere Familien mit Kindern und Alleinerziehende - unabhängig vom Einkommen - beim Aufbau einer privaten, kapitalgedeckten Altersversorgung gefördert werden.
Zusätzlich ist eine volle steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge unter Anrechnung der Zulagen vorgesehen. Hierfür gelten obige jährliche Maximalbeiträge. Dadurch wird die Riesterrente für jeden DRV-Versicherten und Beamten hochinteressant.

Die Rentenleistungen aus der Riesterrente werden nachgelagert voll besteuert. Dies gilt auch für eine mögliche Kapitalauszahlung.

Chancen
Im Rahmen der Höchstgrenzen ist die Riester-Rente eine attraktive Versorgungsform für das Alter als Ergänzung zur Basisvorsorge und der privaten Vorsorge. Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge bedeutet eine erhebliche Liquiditätsentlastung.

Leider ist der Kreis der Berechtigten eingeschränkt. Mitglieder von Versorgungswerken können selbst keine Riester-Rente für sich erwerben. Lediglich für den Fall, dass ein Ehepartner "riesterberechtigt" ist, kann der andere Partner die Zulagen in einem reinen Zulagenvertrag ohne eigene Beiträge nutzen.

Varianten
Der Sparer kann eine konventionelle Rente mit garantierter Verzinsung und sicherem Deckungskapital wählen. Stattdessen ist auch eine fondsbasierte Riester-Rente möglich. Hier können Chancen und Risiken des Kapitalaufbaus durch Wahl von Investmentfonds selbst bestimmt werden. Die Summe der eingezahlten Beiträge und Zulagen ist aber in jedem Fall durch den Anbieter garantiert.

Anbieter sind Versicherungen, Investmentfondsgesellschaften und Banken mit Sparplänen. Nur zertifizierte Angebote erhalten die dargestellten Förderungen.

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