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A.S.I. - Produkte zur Altersvorsorge: Die Rürup-Rente

Die kapitalgedeckte Basisrente, oft auch nach ihrem "Erfinder" als Rürup-Rente bezeichnet, bietet seit Anfang 2005 die Möglichkeit, durch eigene Sparleistungen die gesetzliche Rente zu ergänzen. Sie baut Rentenanwartschaften im Rahmen eines privaten Versicherungsvertrages auf, der eine lebenslange Rente (Leibrente) vorsieht.

Rahmenbedingungen
Das Ziel der neuen Basisrente ist eine lebenslange, steigende Altersrente - frühestens ab dem 63. Lebensjahr.
Eine Kapitalleistung im Sinne einer Einmalzahlung ist nicht vorgesehen. Die Rechte stehen nur dem Sparer selbst - exklusiv für sein Alter zu. Deshalb ist eine Verwertung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sowie eine Anrechnung im Rahmen von Hartz IV ausgeschlossen.

Um eine Zweckentfremdung zu verhindern, sind ebenfalls Verpfändung, Übertragung oder Veräußerung der Ansprüche verboten. Bei Tod des Sparers steht das vorhandene Kapital als lebenslange Rente dem Ehepartner und danach den kindergeldberechtigten Kindern zur Verfügung.

Steuerliche Betrachtung
Die Beiträge zur Basisrente sind neben den gesetzlichen Rentenbeiträgen (DRV, berufsständische Versorgungswerke,...) als Vorsorgeaufwendungen bis zu 20.000 EUR jährlich steuerlich absetzbar. Für Ehepaare mit gemeinsamer steuerlicher Veranlagung verdoppelt sich dieser Betrag.

Im Jahr 2012 werden allerdings zunächst nur 74% dieser Beiträge steuerlich angerechnet. Dieser Prozentsatz steigt Jahr für Jahr um 2%, bis 2025 100% erreicht sein werden. Für Angestellte ist zu beachten, dass der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss zur Rentenversicherung abgezogen wird.

Die Rentenleistungen aus der Basisrente werden nachgelagert besteuert. Entscheidend für die Höhe der steuerlichen Berücksichtigung ist das Kalenderjahr des Rentenbeginns. 2012 werden 64% der Rente steuerlich als sonstige Einkünfte herangezogen, bis 2020 jährlich um 2% steigend, dann um jeweils 1%. Renten, die in 2040 beginnen, werden voll besteuert.

Chancen
Die gesetzlichen Renten sind aus demographischen und vielen anderen Gründen in ihrer Höhe nicht mehr gesichert. Das Umlageverfahren ist an seine Grenzen gestoßen. Eine kapitalgedeckte Altersvorsorge mit steuerlicher Anrechnung der Beiträge steht seit 2005 zur Verfügung. Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge ist für alle Steuerpflichtigen attraktiv und bedeutet eine erhebliche Liquiditätsentlastung.

Varianten
In ihrer Tarifgestaltung bieten die Versicherungsunternehmen die Möglichkeit für eine flexible Beitragszahlung; insbesondere sind auch Einmalzahlungen, eine allerdings in der Höhe sehr begrenzte Absicherung bei Berufsunfähigkeit sowie Hinterbliebenenrenten möglich.

Der Sparer kann eine konventionelle Basisrente mit garantierter Verzinsung und sicherem Deckungskapital wählen. Stattdessen ist auch eine fondsbasierte Basisrente möglich. Hier können Chancen und Risiken des Kapitalaufbaus durch Wahl der Investmentfonds selbst bestimmt werden.

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