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A.S.I. - Tierhalterhaftpflichtversicherung

Hunde oder Pferde können als klassische Haustiere in unseren Breiten leicht Dritten einen Schaden zu fügen: z.B. eine Körperverletzung (Biss, Ausschlagen) oder gar einen schweren Verkehrsunfall verursachen. Wer solche Tiere privat hält, ist für jeden Schaden verantwortlich, den sie verursachen - ohne Rücksicht darauf, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Nur eigenes Verschulden oder Mitverschulden des Geschädigten oder Verletzten können die Schadenersatzansprüche ausschließen oder einschränken.
 
Wie bei jedem Haftpflichtschaden steht derjenige, der diesen zu verantworten hat, mit seinem gesamten Vermögen und - bis zur Pfändungsgrenze - auch mit dem Einkommen dafür gerade. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt also Sie, Ihr Vermögen und Ihr Einkommen vor solchen Forderungen. Sie befriedigt berechtigte Ansprüche, wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche ab. Und wenn es z. B. über die Frage des Eigen- oder Mitverschuldens des Geschädigten oder Verletzten zu einem Prozess kommt, übernimmt die Tierhalterhaftpflichtversicherung alle Prozess- und Anwaltskosten. Sie ist insoweit eine Art "passive Rechtsschutzversicherung".
 
Obwohl diese Versicherung keine gesetzliche Pflicht ist, ist sie dennoch dringend anzuraten. Grundsätzlich müssen dann stets alle Hunde oder alle Pferde, die Sie im Besitz haben, versichert werden. Empfohlen wird zusätzlich, alle Haftpflichtrisiken (auch die Privathaftpflicht) bei ein und demselben Versicherungsunternehmen abzusichern, um im Schadensfall Abgrenzungsprobleme (wer ist schuld?) zu vermeiden.
 
Die auch sehr beliebte Katze ist als Kleintier automatisch in der Privathaftpflichtversicherung mitabgesichert.

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