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A.S.I. - Unfallversicherung

Wozu benötigt man eine private Unfallversicherung ?
 
Unfälle passieren immer und zu jeder Zeit. Niemand kann sich wirklich davor schützen, dass "mal etwas passiert". Alle 5 Sekunden ereignet sich ein Unfall in Deutschland, zwei von drei Unfällen in der Freizeit oder zu Hause, d.h. ohne gesetzlichen Unfallschutz.
 
Durch den Abschluss einer Unfallversicherung besteht die Möglichkeit, die Konsequenzen eines Unfalls zumindest finanziell abzusichern. Denn sollte es im schlimmsten Fall aufgrund eines Unfalls zur Invalidität kommen, so muss die Existenzgrundlage gewährleistet bleiben und die finanziellen und sozialen Folgen können erheblich sein:
  • Einschränkung oder Verlust der Arbeitskraft
  • gemindertes Einkommen
  • zusätzliche Ausgaben z.B. für den Umbau der Wohnung oder des KFZ
  • Pflegepersonal
  • Umschulungsmaßnahmen
Was bedeutet der Begriff "Invalidität" ?
 
Invalidität ist eine dauerndeBeeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit.
 
Besonderen Wert sollte auf die Begriffe "dauernde Beeinträchtigung" gelegt werden, da bei einer kurzfristigen Invalidität keine Invaliditätsleistung erbracht wird.
 
Der Invaliditätsgrad wird an Hand einer Gliedertaxe ermittelt.
 
Gliedertaxe für Verlust oder völlige Funktionsunfähigkeit:
 
Arm im Schultergelenk70%
Bein über der Mitte des Oberschenkels70%
Bein über der Mitte des Oberschenkels70%
Arm bis oberhalb des Ellbogengelenks65%
Arm unterhalb des Ellbogengelenks60%
Bein bis unterhalb des Knies50%
Hand im Handgelenk55%
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels45%
Daumen20%
Fuß im Fußgelenk40%
Zeigefinger10%
Grosse Zehe5%
andere Finger5%
andere Zehe2%
Auge50%
Geruchssinn10%
Gehör auf einem Ohr30%
Geschmackssinn5%

 
Maximal kann eine Invalidität von 100% erreicht werden. Bei einer teilweisen Funktions-beeinträchtigung wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes angenommen. Sind Körperteile oder Sinnesorgane betroffen, die nicht in der Gliedertaxe geregelt sind, muss die Beeinträchtigung von einem Arzt festgestellt werden, diese wird nicht nach einer beruflichen Tätigkeit vorgenommen, sondern immer nach der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung im normalen Leben nach medizinischen Gesichtspunkten!
 
Grundsätzlich wird bereits ab 1 Prozentpunkt festgestellter Invalidität eine Kapitalleistung ausbezahlt, und zwar in Höhe der festgestellten Prozentzahl der Versicherungssumme. Da eine größere körperliche Beeinträchtigung einen höheren Geldbedarf notwendig macht, empfiehlt sich ein Tarif mit Progression.
 
Hier gibt es mehrere Modelle wie z.B. die 225 % / 300 % / 350% und die 500 % Progression.
 
Bei dieser Versicherung sollte das existentielle Risiko "Invalidität durch Unfall" im Vordergrund stehen. Weitere Versicherungsbestandteile sind zweitrangig.

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