Die 3 Säulen der Altersvorsorge in Deutschland

Analysen, Strategien, Ideen für Ihr individuelles Altersvorsorge-Konzept – sicher, flexibel, rentabel

 

Sicherheit, Flexibilität und Rentabilität im Ruhestand – alle Möglichkeiten nutzen

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht mehr die wichtigste Absicherung im Alter. Da es in Deutschland immer mehr Senioren, aber immer weniger Erwerbstätige gibt, die Beiträge in die Rente einzahlen, mussten die Leistungen aus der gesetzlichen Rente nach und nach reduziert werden. Deshalb reicht für die meisten Rentner die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr – besonders dann, wenn sie ihren gewohnten Lebensstandard auch im Alter bewahren möchten. Wer für den Ruhestand vorsorgen möchte, sollte alle seine Möglichkeiten ausschöpfen und auf das 3-Säulen-System bzw. das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge setzen.
setzen.

1. Säule: Die gesetzliche Rente

 

Die gesetzliche Rentenversicherung, basiert auf dem Umlageverfahren. Das bedeutet die Leistungen für Rentner werden aus den Beiträgen der Arbeitnehmer bezahlt. Zu der gesetzlichen Rentenversicherung zählen die Sozialversicherungsrente der Arbeitnehmer, die Alterssicherung der Landwirte, die Berufsständige Versorgung (z.B. Versorgungswerke für Ärzte, Zahnärzte und Juristen), die Künstlersozialversicherung und die Beamtenversorgung.

 

Diese Säule dient zur Absicherung des Lebensunterhalts und ist heute lediglich als Basisversorgung anzusehen. Das Ziel, auch im Ruhestand seinen erreichten Lebensstandard zu erhalten, ist mithilfe zusätzlicher Absicherung mittels der Ergänzung der zwei anderen Säulen zu erreichen. Der Staat fördert diese zum Beispiel durch Steuerentlastung oder Zuschüssen.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist ein Teil des Sozialversicherungssystems, das insbesondere der Altersvorsorge von Beschäftigten dient. Neben den abhängig Beschäftigten sind in der Rentenversicherung eine Vielzahl weiterer Personengruppe versicherungspflichtig, u. a. einige Berufs- und Personengruppen der Selbstständige, sowie Kindererziehende und häusliche Pflegepersonen. Daneben ist eine freiwillige Versicherung grundsätzlich möglich. Neben Altersrenten werden Renten z. B. bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrente erbracht. Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben Leistungsanspruch auf eine Rente, wenn die für die jeweilige Rente erforderlichen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.

 
Vornehmlich wird die gesetzliche Rentenversicherung durch ein Umlageverfahren finanziert. Das heißt, dass die Beiträge der derzeitigen Beitragszahler unmittelbar als Renten an die derzeitigen Rentner ausgezahlt werden. Durch die Gutschrift von Entgeltpunkten erwerben sie gleichzeitig eigene Ansprüche auf Rente in ihrer Rentenbezugsphase. Ferner erhält die gesetzliche Rentenversicherung Zuschüsse des Bundes, die aktuell rund 30 Prozent der Ausgaben decken.

 
Anders als eine private Versicherung hat die gesetzliche Rentenversicherung als Sozialversicherung auch die Funktion des sozialen Ausgleichs. Z. B. erhalten Kindererziehende sogenannte Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten.
Rentenversicherungsträger sind in Deutschland die Deutsche Rentenversicherung, welche sich in 14 regionale und 2 bundesweite Träger aufteilt.

 

Berufsständisches Versorgungswerk

Die Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke sind innerhalb der kammerfähigen Freien Berufe tätig. Dazu gehören die Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte, Ingenieure sowie Psychotherapeuten. Diese Pflichtversorgung stellt die Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder sicher.
Der Begriff "Berufsständisches Versorgungswerk" steht für eine solidarische Versicherungseinrichtung auf landesrechtlicher Grundlage. Als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen ist sie klar abgegrenzt von den anderen Versorgungssystemen und ist eine Pflichtversorgung sowohl für angestellt wie selbstständig tätige Angehörige dieser Berufsgruppen.

 

Die berufsständischen Versorgungswerke sind eigenfinanziert. Sie erhalten keine Staatszuschüsse, sondern erfüllen ihren Versorgungsauftrag in Eigeninitiative und mit eigenen Mitteln.

 

Die berufsständischen Versorgungswerke sind innerhalb des Schichtenmodells ein Teil der gesetzlichen Absicherung der 1. Schicht. Hier teilen sich die berufsständischen Versorgungswerke mit z. B. der Deutsche Rentenversicherung und der Beamtenversorgung den gesetzlichen Absicherungsauftrag. Vervollständigt wird die 1. Schicht mit der freiwilligen Basisrente, die genauso steuerlich begünstigt wird.

Beamtenversorgung

text folgt

Basisrente

Die Basisrente kurz zusammengefasst

Selbstständige und Arbeitnehmer sorgen mit der Basisrente als Steuerförderungsmodell für das Alter vor.

Wie die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) und die berufsständigen Versorgungswerke gehört die Basisrente zur ersten Säule der Altersvorsorge.

Beiträge und Zuzahlungen zur Basisrente mindern bis zu 26.528 Euro pro Jahr zu 100 % die Steuerlast. Bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehepaaren sind es bis zu 53.056 EUR.
Die Basisrente kann mit einer Berufsunfähigkeitsrente kombiniert werden – so können auch diese Beiträge steuerlich geltend gemacht werden.
Die Altersrente aus der Basisrente wird für 2023 mit 83 % versteuert. Eine 100 %ige Besteuerung der Rentenleistung erfolgt für Erst-Rentenbezieher ab 2040.

 

Wissenwertes zur Basisrente

Seit Einführung des Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) den 01.01.2005 gehört die Basisrente zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) und den berufsständischen Versorgungswerken (zum Beispiel für Ärzte oder Rechtsanwälte und Notare) zur ersten Säule der Altersversorgung.
Die Basisrente kennt die grundlegende Unterscheidung zwischen einer klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung.
Durch die variable Beitragszahlung in Form von ratierlichen Beiträgen und einmaligen Zuzahlungen kann mit der Basisrente die steuerlich Förderung jedes Jahr individuell angepasst werden. .
Z. B. baut damit der Selbstständige mit dieser staatlichen Förderung seine persönliche Altersvorsorge auf. Gesetzlich Rentenversicherte nutzen  Basisrente als unterstützende Zusatzrente.

Die Basisrente ist nicht beleihbar, nicht vererbbar und nicht kapitalisierbar. Über die Vereinbarung „Beitragsrückgewähr“ kann im Todesfall während der Ansparphase ein Rentenübergang an den Ehepartner oder die kindergeldberechtigten Kinder erfolgen.

In der Auszahlungsphase regelt die Vereinbarung „Rentengarantiezeit“ einen Rentenübergang im Todesfall auf den Ehepartner.

 

Kann man die Basisrente kündigen?

Der Absicherung über die Basisrente soll mit der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) oder den berufsständischen Versorgungswerken inhaltlich identisch sein. Daher hat der Gesetzgeber entschieden, dass die Basisrente nicht gekündigt werden darf. D. h. das Kapitalisierungsrecht ist ausgeschlossen und somit steht die lebenslange Rentenleistung als wertvolle Lösung gegen das Langlebigkeitsrisiko zur Verfügung.

Selbstverständlich kann die Basisrente mit einer niedrigeren mtl. Beitragszahlung oder einer Beitragsfreistellung weitergeführt werden.

2. Säule: Die betriebliche Altersversorgung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer – gemeinsam für eine starke Altersversorgung

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Arbeitnehmer gezielt und staatlich gefördert gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber Rentenlücken schließen. Eine Betriebsrente kann dazu als Altersrente, Hinterbliebenenabsicherung oder Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsabsicherung gestaltet werden. Und davon profitieren beide Seiten.

Vorteile

Als Arbeitgeber

  • gewinnen Sie neue Talente mit den schlagkräftigen Argumenten einer bAV
  • bilden Sie eine starke Vertrauensbasis mit Ihren Mitarbeitern
  • unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter mit einer soliden Vorsorge
  • schaffen Sie Sicherheit vor persönlichen und rechtlichen Risiken

Als Arbeitnehmer

  • profitieren Sie von umfangreichen staatlichen Fördermöglichkeiten
  • nutzen Sie Zuschüsse von Ihrem Arbeitgeber
  • bauen Sie sich eine renditestarke Altersvorsorge auf
  • sichern Sie sich eine Vorsorge, die sogar in schwierigen Zeiten (wie z. B. Arbeitslosigkeit) unantastbar ist

Wie sehen die gesetzlichen Regelungen aus?

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland – hierzu gehören auch Auszubildende oder geringfügig Beschäftigte – hat Anspruch auf eine bAV durch Entgeltumwandlung. Als Arbeitgeber spart man dadurch oft Lohnnebenkosten in Form von Sozialabgaben ein, die wiederum als Zuschuss zu einem großen Teil dem Vorsorgebeitrag des Arbeitnehmers zugutekommen müssen.

 

Betriebsvereinbarungen, Versorgungsordnungen oder Tarifverträge können ebenfalls feste Regelungen vorsehen. All diese Spielregeln sollten dringend beachtet und korrekt umgesetzt werden.

 

Hierfür stehen insgesamt fünf Durchführungswege zur Verfügung:

Direktversicherung

Eine Direktversicherung ist ein Lebensversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer abschließt und der den Arbeitnehmer als versicherte Person begünstigt. Neben einer Altersrente oder Kapitalleistung können hier sowohl Berufsunfähigkeits- als auch Todesfallrisiken versichert werden. Die Beiträge können entweder vom Arbeitgeber direkt geleistet werden oder durch Entgeltumwandlung aus dem Bruttolohn mit zusätzlichem Arbeitgeberzuschuss, wenn dabei Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Durch diese Ersparnis und die Steuerfreiheit der Beiträge ergibt sich bereits eine hohe Rendite für die spätere Leistung. Die Produkte der Versicherer ermöglichen zudem eine individuelle Auswahl der Anlage der Beiträge sowie des Garantieniveaus. Darüber hinaus ist eine Direktversicherung stets Hartz-IV- und insolvenzsicher und bietet eine hohe Flexibilität bei Krankheit, Elternzeit oder Wechsel des Arbeitgebers.

Unterstützungskasse (rückgedeckt)

Eine Unterstützungskassenversorgung bietet sich insbesondere für Besserverdiener und/oder diejenigen an, die die Förderung über beispielsweise eine Direktversicherung bereits ausgeschöpft haben und darüber hinaus mehr für ihre Altersvorsorge tun möchten. Dadurch sind auch Versorgungen für überdurchschnittliche Ansprüche möglich, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Die Beiträge hierfür sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei und, wenn es sich um Arbeitgeberbeiträge handelt, auch unbegrenzt sozialabgabenfrei. Bei Entgeltumwandlung gilt für die Sozialabgabenfreiheit hingegen nochmals der gleiche Förderrahmen wie für eine Direktversicherung. Zur Absicherung der Ansprüche des Arbeitnehmers wird eine kongruente Rückdeckungsversicherung abgeschlossen sowie ein Beitrag an den Pensionsscherungsverein fällig, der vor Zahlungsausfall des Arbeitgebers bei Insolvenz schützt.

Pensionskasse

Eine Pensionskasse teilt sich den gesetzlichen Förderrahmen mit der Direktversicherung und funktioniert auch in vielerlei anderer Hinsicht wie eben diese. Arbeitnehmer erhalten nach ihrem Renteneintritt eine Altersrente aus dem Vermögen der Pensionskasse, das diese eigenständig verwaltet. Es gibt Pensionskassen, die „hausintern“ nur für die Mitarbeiter eines Unternehmens zugänglich sind oder für eine bestimmte Branche, während andere – wie Versicherungsunternehmen – allen offen stehen. Einige große deutsche Versorgungswerke bieten ihre Versorgung im Rahmen einer Pensionskasse an – oft sogar obligatorisch.

Pensionszusage (auch Direktzusage, rückgedeckt)

Eine Pensions- oder Direktzusage ist der einzige unmittelbare Durchführungsweg. Hierbei wird dem Mitarbeiter eine konkrete Leistung zugesagt, dessen Finanzierung theoretisch frei gewählt werden kann. Dafür werden in der Bilanz Rückstellungen gebildet und es muss eine zusätzliche Absicherung über den Pensionssicherungsverein (PSVaG) erfolgen. Es bietet sich an, wie bei einer Unterstützungskassenversorgung eine kongruente Rückdeckung mittels Rückdeckungsversicherung zu schaffen, um so das Risiko der Unterfinanzierung zu vermeiden.

Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds ist ein Sondervermögen, das entweder einem einzelnen Arbeitgeber oder einer Vielzahl von Arbeitgebern zuzurechnen ist (insbesondere in tarifvertraglich regulierten Branchen). Dieser kann die Beiträge an der Börse chancenorientierter anlegen und somit oft höhere Renditen erzielen. Dies ist natürlich mit einem höheren Risiko verbunden, weshalb eine Mitgliedschaft des Arbeitgebers beim Pensionssicherungsverein obligatorisch ist. Viele Pensionsfonds sind rechtlich eigenständig und konzentrieren sich allein auf die Verwaltung und Investition des eigenen Vermögens, um eine renditeorientierte und gesicherte (auch hier gibt es Beitragsgarantien) Leistung für die Arbeitnehmer zu gewährleisten. Vielfach werden Pensionsfonds mittlerweile zudem dazu genutzt, Pensionszusagen auf diese auszugliedern, um die Unternehmensbilanz von Rückstellungen für die Altersvorsorge zu bereinigen.

Unsere Leistungen für Arbeitgeber

 

WIR übernehmen Ihr bAV-Management – Sie können sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren

Individuelle Produktauswahl
  • Auswahl aus einer Vielzahl von Produktpartnern
  • Wahl des richtigen Produktmixes für Ihre Mitarbeiter
  • Berücksichtigung von Erfahrungswerten und Entwicklungsprognosen
  • Einschätzung von Risiken und Wahl des passenden Chancen-Risiko-Levels
Konzeptionierung und Einrichtung
  • Analyse der Unternehmenssituation
  • Aufklärung zu allen wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Erarbeitung passgenauer und zukunftssicherer Lösungen
  • Berücksichtigung individueller Vertragskonstellationen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen etc.)
  • Belegschaftspräsentationen
  • Einzelberatungen für jeden interessierten Mitarbeiter
  • Einrichtung von Einzel- oder Kollektivverträgen
Unterstützung und Betreuung bei allen laufenden Vorgängen
  • Arbeitgeberwechsel
  • Änderungen von Vertragsdaten
  • Entgeltlose Zeiten (Elternzeit, Krankheit, Kurzarbeit etc.)
  • Übertragungen
  • Berücksichtigung neu auftretender Risiken
Vor-Ort-Service
  • Beratung und Betreuung persönlich in Ihrem Unternehmen

Und Riester?

Die Riester-Rente kombiniert Zulagen- und Steuerförderung in einem Vertrag. Über staatliche Zulagen dürfen sich rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, Angestellte im öffentlichen Dienst, Beamte u.a. freuen. Nicht zulagenberechtigt sind u.a. Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken (wie z.B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten). Die Zulagenförderung besteht aus der Grundzulage von 175 € und der Kinderzulage von 300 € pro Kind ab Geburtsjahr 2008. Die maximale Förderung incl. aller Zulagen ist auf jährlich 2.100 € begrenzt.  Dennoch ist die Riester-Rente auch für kinderlose Singles vor allem aus steuerlichen Gründen eine echte Überlegung wert.

Die Riester-Rente hilft eine zusätzliche Rente mit verschiedenen Tarifvarianten aufzubauen. Zur Auswahl stehen eine klassische Variante oder eine fondsgebundene Lösung.

Beratung ist ein Muss

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine lebendige und komplizierte Materie. Unter anderem durch das seit 2018 geltende Betriebsrentenstärkungsgesetz ist sie nochmals ein wenig komplexer geworden. Zudem entwickelt sie sich durch juristische Auslegung und Rechtsprechung ständig weiter und auch die Ansprüche Ihrer Mitarbeiter verändern sich und passen sich dem Wandel der Lebensumstände an.

 

Greifen Sie daher auf A.S.I. als kompetenten und erfahrenen Finanz- und Versicherungsspezialisten und Ihren zuverlässigen Partner zurück. Wir unterstützen bei den Entscheidungen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite und sorgen dafür, dass Sie dieses wichtige Thema immer sicher im Griff haben und sich auf eine Vorsorge verlassen können, die sich auch in Jahrzehnten noch lohnt!

Sprechen Sie uns an - Ihr Kontakt zu unseren BAV-Spezialisten

 

Marcus Bach

Finanzwirt (CoB)

 

Vertriebsbereichsleiter Betriebliche Altersversorgung

Daniel Funke-Kaiser

Master of Laws (Versicherungsrecht)

 

Spezialist Betriebliche Altersversorgung

Mobil:     0177 6406332

E-Mail:    marcus.bach@asi-online.de

 

E-Mail:     daniel.funke-kaiser@asi-online.de

3. Säule: Die private Altervorsorge

 

Die private Altersvorsorge ist die dritte Säule. Individuell und selbstständig kann Kapital angespart werden, welches für die Altersrente genutzt werden kann. Staatliche Förderungen gibt es bei der Riester-Rente und der Rürup- bzw. Basisrente. Weiterhin können aber auch Fondssparpläne, Lebens- und Rentenversicherungen für die private Altersvorsorge genutzt werden.

Betriebliche und private Altersvorsorge basieren auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Dabei werden die Beiträge einem persönlichen Konto gutgeschrieben und später an die jeweilige Person als Rente ausgezahlt.

Private Rentenversicherungen

Das Wichtigste über die private Rentenversicherung:

  • Die private Rentenversicherung garantiert eine lebenslange Zusatzrente.
  • Die private Rentenversicherung als Altersvorsorge in Form einer Kapitalanlagestrategie ist sehr flexibel wählbar – von konservativ bis renditeorientiert.
  • Die Versorgung von Hinterbliebenen ist mit der privaten Rentenversicherung möglich.
  • Die spätere Rente, die durch die Rentenversicherung veranlasst wird, ist nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

 

Was ist eine private Rentenversicherung zur Altersvorsorge?

Wer sich nur auf die gesetzliche Rente verlässt, muss mit Rentenbeginn im Alter aller Wahrscheinlichkeit nach mit deutlichen Einkommenseinbußen in der Altersvorsorge rechnen. Denn die umlagefinanzierte staatliche Rente hängt von den zukünftigen Beitragszahlern ab. Da immer weniger Arbeitnehmer mehr Rentner finanzieren müssen, sinkt das Niveau der Rente. Die private Rentenversicherung ist eine Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge. Sie sparen durch die private Rentenversicherung viele Jahre lang Kapital an, das Ihnen im Alter als zusätzliche Rente ausgezahlt wird – garantiert lebenslang.

 

Wie funktioniert die private Rentenversicherung?

Sie zahlen einmalig oder monatlich einen festen Beitrag in die private Rentenversicherung für Ihre zukünftige Altersvorsorge ein. Der Versicherer legt das Kapital entsprechend der vereinbarten Strategie für ihre Rente an und überweist Ihnen ab Rentenbeginn eine monatliche Rente. Die Höhe Ihrer Rente ergibt sich aus den für die Rentenversicherung eingezahlten Beträgen und den erwirtschafteten Zinsen. Bis hierher klingt das Konzept der privaten Rentenversicherung nicht anders als bei einem Sparplan. Durch die folgenden Leistungen entsteht eine Versicherung:

  • Ihre Zusatzrente im Alter ist durch die private Rentenversicherung lebenslang garantiert.
  • Über die Option der Beitragsrückgewähr erhalten Ihre Angehörigen das eingesparte Kapital und die damit erwirtschafteten Erträge zurück, wenn Sie in der Ansparphase sterben.
  • Es besteht mit der privaten Rentenversicherung die Möglichkeit, eine Hinterbliebenenrente zu vereinbaren.

 

In welchem Alter beginnt der Bezug der Privatrente durch die Rentenversicherung?

Im Idealfall läuft die Ansparphase Ihrer Altersvorsorge pünktlich zum Rentenbeginn aus. Danach erhalten Sie sowohl die gesetzliche Rente als auch die private Rente. Bei der privaten Rentenversicherung dürfen Sie den Zeitpunkt des Rentenbezugs frei wählen. Möglicherweise möchten Sie bereits mit Anfang 60 beruflich kürzertreten und die Einkommenslücke über die private Rentenversicherung füllen. Oder Sie wissen bereits, dass Sie länger arbeiten möchten und Ihr Rentenbeginn damit erst später eintritt? Dann wählen Sie beispielsweise Ihren 70. Geburtstag für den Auszahlungsbeginn Ihrer Rentenversicherung.

 

Wann sollten Sie einen Vertrag für eine private Rentenversicherung abschließen?

Zins und Zinseszins haben einen großen Effekt auf Ihre private Rentenversicherung. Daher gilt: Je länger das Kapital, das Sie in die Rentenversicherung einzahlen, für Sie arbeitet, desto höher ist der Gewinn. Aus diesem Grund empfehlen Experten, sich früh für eine private Rentenversicherung als Altersvorsorge zu entscheiden. So erreichen Sie schon mit kleinen Beträgen viel für Ihren finanziellen Ruhestand. Steigen Sie zu einem späteren Alter in die Altersvorsorge ein, ist die monatliche Belastung für eine ähnliche Zusatzrente deutlich höher.

 

 

Sie möchten mehr wissen zum Thema Altersvorsorge?

Unsere Expert*innen sind in über 30 Geschäftsstellen auch in Ihrer Nähe – Kontaktieren Sie uns >HIER!