In Würde gepflegt werden...
Unsere Lebenserwartung hat sich in den letzten 100 Jahren nahezu verdoppelt. Der Anteil der über 60-jährigen beträgt inzwischen ein Viertel der deutschen Gesamtbevölkerung.
Derzeit sind über zwei Millionen Menschen hierzulande pflegebedürftig. Bis 2050 werden es sogar über 4,7 Millionen sein. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 8,2 Jahre!
Vater Staat hat für dieses individuelle Risiko eine kollektive Pflege-Pflichtversicherung eingeführt.Die finanzielle Lücke zwischen den Versicherungsleistungen und den tatsächlichen Kosten kann derzeit zwischen 1.500 € und 3.000 € betragen – und das jeden Monat.
Pflegestärkungsgesetz 2017
Seit Anfang 2017 gelten für die Einstufung des Pflegebedarfs neue Regeln. Denn es wurde schon lange kritisiert, dass die Pflegeleistungen nicht sachgerecht an die Bedürfnisse Pflegebedürftiger mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also insbesondere Menschen mit Demenz, angepasst sind.
Mit dem neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit werden psychische und physische Faktoren gleichgesetzt. Anstelle der bisherigen drei Pflegestufen werden nun der Pflegebedarf und die finanziellen Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung an Hand von fünf Pflegegraden ermittelt.
Laut Bundesministerium für Gesundheit verbessern viele Pflegebedürftige durch diese Reform ihre finanziellen Lage.
Basis
Pflegegrade statt Pflegestufen
Richtschnur ist der Grad der Selbstständigkeit einer Person. Dieser wird in folgenden sechs Bereichen ermittelt:
- Selbstversorgung: Waschen, Ankleiden, Essen, Trinken
- Umgang mit krankheits- und therapiedingten Belastungen: Medikamente, Untersuchungen
- Gestaltung des Alltagslebens: Tagesstruktur, soziale Kontakte
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Reden und Verstehen von Sachverhalten
- Verhalten und psychische Probleme: Ängste, Aggressionen
- Mobilität: Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
Privater Pflegezusatzschutz
Jeder kann in jedem Alter ein Pflegefall werden. Deshalb ist die individuelle Kalkulation, dass das Ersparte ja „nur“ bis zum Tod reichen muss, nicht sehr verantwortungsvoll.
Die Wünsche Pflegebedürftiger
Ganz oben steht der Wunsch, autonom zu bleiben und deshalb in den eigenen vier Wänden auch als Pflegebedürftiger zu leben – so lange wie möglich. Deshalb muss eine häusliche Versorgung durch Angehörige, Pflegedienste und Ärzte sichergestellt werden können.
Daneben wollen Pflegebedürftige weder ihrem Partner noch den Angehörigen zur Last fallen und erwarten keine direkte Pflege durch die Familie. Von der finanziellen Seite müssen im Bedarfsfall sowohl der Ehepartner wie auch die Kinder mit ihrem Einkommen und Vermögen für Pflegekosten geradestehen.
Schlussendlich soll das eigene Vermögen, ob geerbt oder selbst aufgebaut, auch als Hinterlassenschaft für die nächste Generation dienen.
Jeder einzelne sollte prüfen, ob die Erwartungen im Pflegefall durch vorhandene finanzielle Mittel realisiert werden können.
In Würde gepflegt werden…
Wie alle gesetzlichen Absicherungen existenzieller Risiken stellt auch hier die Pflege-Pflichtversicherung nur eine Grundabsicherung dar.
Gute Pflege kostet Geld. Private Ergänzungsversicherungen bieten je nach Pflegegrad ein Tagegeld, mit dem sowohl eine häusliche Pflege wie auch eine stationäre Unterbringung flexibel finanziert werden können.
Je früher ein solcher Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge und desto problemloser ist die Gesundheitsprüfung. Zusätzlich kann die staatliche Förderung („Pflege-Bahr“) in Höhe von 5 € monatlich mitgenommen werden.
Was tun?
Kaum ein anderes Thema hat momentan einen größeren Beratungsbedarf als das Thema Pflegezusatzversicherung. Das erleben die A.S.I. Beraterinnen und Berater jeden Tag.
Die unterschiedlichen Produkte am Markt wie die Pflegerente, das Pflegetagegeld oder die Pflegekostenversicherung erklären sich keinesfalls von selbst. Das neue Produkt der staatlich geförderten Pflegetagegeldversicherung bringt noch einmal neue Verunsicherung mit sich. Und schließlich sollte die Pflegezusatzversicherung in die gesamte Altersvorsorgestrategie eingebettet werden.
Ihr A.S.I. Berater vor Ort erarbeitet gerne mit Ihnen ein individuelles Konzept für Ihren sorgenfreien Ruhestand.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.