Beiträge 100 % steuerlich absetzbar!
Der Vorteil der Basisrente ist, dass die Beiträge zu 100% steuerlich abzugsfähig sind (neben den Beiträgen, die in das Ärzteversorgungswerk oder die Deutsche Rentenversicherung geleistet werden). Insgesamt können jedes Jahr bis zu 26.528 € bei Ledigen und 53.056 € bei Verheirateten steuerlich genutzt werden.
Es gibt nicht mehr viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen, daher ist diese Möglichkeit der „Umlenkung“ der Zahlungen in die eigene Vorsorge sehr interessant und sollte mitgenommen werden!
Hier Beispielberechnungen zur staatlichen Förderung für Paare und Singles: Förderung Basisrente Ehepaar + Förderung Basisrente Single
Bei einem monatlichen Beitrag von 500 € in die Basisrente ergibt sich eine Steuererstattung von ca. 3.021 € pro Jahr, somit ein monatlicher Eigenaufwand von 248 €. Dies entspricht einer Förderquote von etwas über 50%!!!
Dies ist nur ein kurzes Beispiel. Natürlich ist auch ein geringerer oder höherer Beitrag (bis zur maximalen Absetzbarkeit) möglich!
Falls Sie bereits eine Basisrente abgeschlossen haben, gilt die höhere steuerliche Absetzbarkeit auch für Ihren Vertrag und Ihre Sonderzahlung in diesem Jahr! Auch hier sollten wir uns unterhalten.
Sehr gerne erstelle ich für Sie eine individuelle Analyse (inkl. bereits vorhandenen Sparprozesse und den Leistungen des Ärzteversorgungswerks) mit Ihren konkreten Möglichkeiten der Steuerersparnis!
Ein Beispiel dafür finden Sie hier Beispiel Individuelle Vorsorgeanalyse

Martin Kößler
Dipl.-Betriebswirt (FH), Wirtschaftsberater, Bankkaufmann, Zertifizierter Ärzte- und Zahnärzteberater (IFU/ ISM), Berater für nachhaltige Geldanlagen (Forum für nachhaltige Geldanlagen)
Geschäftsstelle
A.S.I. Wirtschaftsberatung
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