Die neue "Riester-Rente"

Ab 2027 für jeden geeignet!

Fazit vorneweg:

  • noch gibt es keinen Handlungsbedarf
  • bestehende Verträge NICHT kündigen

 

 

(Gesetzgebungs-) Prozess

  • 27. März 2026 – Das Altersvorsorgereformgesetz wird im Bundestag beschlossen.
  • 8. Mai 2026 – Vorgesehener Termin für die Zustimmung durch den Bundesrat.
  • anschließend – Erarbeitung der Zertifizierungskriterien für neue Produkte. (Das ist ein Verwaltungsprozess mit mehreren Ministerien und Resorts und dauert dementsprechend.)
  • erst danach – Konzeption, Kalkulation, technische Umsetzung des sog. Altervorsorgedepot
  • und dann – Zertifizierung neuer Produkte

 

→ Unsere Einschätzung: Erfahrungsgemäß ist frühestens Ende des 3. Quartals mit ersten Produkten zu rechnen.

 

Die (wahrscheinlichen) neuen Förderbedingungen

  • Förderfähige Personen: Ergänzend zu den bisherigen Arbeitnehmern und Beamten werden zukünftig auch förderfähig sein…
    • …Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke,
    • …Gewerbetreibende,
    • …Selbständige und Freiberufler

 → Damit ist die neue staatlich geförderte Altersvorsorge für wirklich jede/n interessant und empfehlenswert!

 

  • Die Pflicht zur 100%igen Beitragsgarantie wird entfallen. Damit wird ein renditeschmälernder „Konstruktionsfehler“ der Riester-Renten korrigiert. AnlegerInnen haben die Möglichkeit, Ihr Geld gemäß ihren persönlichen Vorlieben und Risikoprofil anzulegen.
  • Der maximal geförderte Eigenbetrag (Single ohne Kind) wird von 1.925 € auf 1.800 € (150 € monatlich) sinken. Gleichzeitig wird in den meisten Fällen die Zulagen steigen.
  • Der frühestmögliche Rentenbeginn wird sich nach hinten verschieben. Die neue Altersvorsorge ist somit weniger geeignet für einen möglichen vorzeitigen Rentenbeginn.

 

Was noch ungeklärt ist!

  • Es wird Depot- und Rentenversicherungslösungen geben. Welche Lösung individuell zu empfehlen ist, hängt von verschiedenen, uns bisher unbekannten Faktoren ab.
    • ...von der Kostenstruktur der verschiedenen Angebote.
    • ...von der vertraglichen Konstruktion im Rentenbezug (lebenslange Rente vs. Auszahlplan)
    • ...vom individuellen Anlegerverhalten (konstant und wechselarm vs. situativ und wechselafin),

[Anm.: In einem Depot unterliegen Tauschvorgänge der Abgeltungssteuer und schmälern somit potenziell den Anlageerfolg. Innerhalb einer Rentenversicherung sind Tauschvorgänge steuerfrei.]

    • ... Umgang der Anbieter mit persönlichen (und sich ändernden) Risikoprofilen
    • ... und vieles mehr.

 

→ Sie wissen: Wir stellen wir Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen vor und unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung.

 

Was soll ich zukünftig mit meinem bestehenden Riester-Renten-Vertrag machen?

  • Beibehalten?
    • Das kommt darauf an! – Abhängig von der persönlichen Situation (Alter, Anzahl der Kinder, geplanter Rentenbeginn, Risikoeinstellung) und dem bestehenden Vertrag (bisherige und verbleibende Laufzeit, Vertragsgestaltung, Vertragswert) kann die bestehende Riester-Rente individuell die bessere Alternative sein.
    • Bestehende Verträge erhalten Bestandsschutz.
    • Auch für Zulagen und Steuervorteile!
  • Beitragsfreistellung?
    • Eine Bedingung für die alten Riester-Renten war eine 100%ige Beitragsgarantie zum Ende der Laufzeit. Garantiegeber ist der Anbieter. In wenigen Fällen wird es besser sein, den alten Anbieter in der Pflicht zu halten, um ein mögliches Delta aus Beiträgen und Vertragswert auszugleichen.
  • Übertrag auf die neuen Altersvorsorge?
    • Das wird der voraussichtliche Regelfall sein! – Es wird ein Wechselrecht für Bestandskunden inkl. der Mitnahme der bisher erhaltenen Zulagen geben.
  • Kündigung?
    • Auf keinen Fall! – Wenn Sie Ihre bestehende Riester-Rente kündigen, müssen Sie alle in der Vergangenheit gutgeschriebenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Fazit:

Lassen Sie uns den Markt beobachten und dann zukunftsorientiert Ihre Entscheidung umsetzen!

Bei Fragen rufen Sie mich gerne an: 0621-82030-0

ass.jur. Wolfgang Stromberg

Assessor jur., Wirtschaftsberater, Financial Planner (HfB), European Financial Advisor (EFPA)

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A.S.I. Wirtschaftsberatung
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