Was sich bei Riester (neu Altersvorsorgedepot) für sie ändert.
Die neue „Riester-Rente“ (neu Altersvorsorgedepot) – für wirklich jede/n interessant!
(Gesetzgebungs-) Prozess
- 27. März 2026 – Das Altersvorsorgereformgesetz wird im Bundestag beschlossen. √
- 8. Mai 2026 – Vorgesehener Termin für die Zustimmung durch den Bundesrat.
- erst danach – Erarbeitung der Zertifizierungskriterien für neue Produkte. (Das ist ein Verwaltungsprozess und dauert dementsprechend.)
- erst danach – Konzeption, Kalkulation und Zertifizierung neuer Produkte
→ Unsere Einschätzung: Erfahrungsgemäß ist frühestens Ende des 3. Quartals mit ersten Produkten zu rechnen.
Die (wahrscheinliche) neuen Förderbedingungen
- Ergänzend zu den bisherigen (Riester-) Förderung werden zukünftig auch förderfähig sein…
- …Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke,
- …Gewerbetreibende,
- …Selbständige und Freiberufler
→ Damit ist die neue staatlich geförderte Altersvorsorge (neu Altersvorsorgedepot) für wirklich jede/n interessant und empfehlenswert!
- Die Pflicht zur 100%igen Beitragsgarantie wird entfallen. Damit wird ein die Rendite schmälernder „Konstruktionsfehler“ der Riester-Renten korrigiert. AnlegerInnen haben damit endlich die Möglichkeit, Ihr Geld gemäß ihren persönlichen Vorlieben anzulegen.
- Der maximal geförderte Eigenbetrag (Single ohne Kind) wird von 1.925 € auf 1.800 € (150 € monatlich) sinken. Gleichzeitig wird in den meisten Fällen die direkte in die Anlage fließende Förderung (die Zulagen) steigen.
- Der frühestmögliche Rentenbeginn wird sich im Vergleich zur alten Riester-Rente nach hinten verschieben. Die neue Altersvorsorge ist somit weniger geeignet für einen möglichen vorzeitigen Rentenbeginn.
Was wir noch nicht wissen!
- Es wird Depot- und Rentenversicherungslösungen geben. Welche Lösung individuell zu empfehlen ist, hängt von verschiedenen, uns bisher unbekannten, Faktoren ab.
- ...von der Kostenstruktur der verschiedenen Angebote.
- ...von der vertraglichen Konstruktion im Rentenbezug (lebenslange Rente vs. Auszahlplan)
- ...vom individuellen Anlegerverhalten (konstant und wechselarm vs. situativ und wechselafin),
[Anm.: In einem Depot unterliegen Tauschvorgänge der Abgeltungssteuer und schmälern somit potenziell den Anlageerfolg. Innerhalb einer Rentenversicherung sind Tauschvorgänge steuerfrei.]
- ...
→ Wie Sie es von uns kennen, stellen wir Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen vor und unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung.
Was soll ich mit meiner bestehenden Riester-Rente machen?
- Beibehalten?
- Das kommt darauf an! – Abhängig von der persönlichen Situation (Alter, Anzahl der Kinder, geplanter Rentenbeginn, Risikoeinstellung) und dem bestehenden Vertrag (bisherige und verbleibende Laufzeit, Vertragsgestaltung, Vertragswert) kann die bestehende Riester-Rente individuell die bessere Alternative sein.
- Beitragsfreistellung?
- Eine Bedingung für die alten Riester-Renten war eine 100%ige Beitragsgarantie zum Ende der Laufzeit. Garantiegeber war der Anbieter. In ein paar wenigen Fällen wird es besser sein, den alten Anbieter in der Pflicht zu halten, ein mögliches Delta aus Beiträgen und Vertragswert auszugleichen.
- Übertrag auf die neuen Altersvorsorge
- Das wird der voraussichtliche Regelfall sein! – Es wird ein Wechselrecht für Bestandskunden inkl. der Mitnahme der bisher erhaltenen Zulagen geben.
- Kündigung?
- Auf keinen Fall! – Wenn Sie Ihre bestehende Riester-Rente kündigen, müssen Sie alle in der Vergangenheit gutgeschriebenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Sebastian Winn
Dipl.-Ökonom, Wirtschaftsberater, Financial Planner (HfB), Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)
Geschäftsstelle
A.S.I. Wirtschaftsberatung
Geschäftsstelle Mannheim
O3, 9-10 (schräg gegenüber vom Café Bolands)
68161 Mannheim