Am 27. März 2026 hat der Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen. Es soll die bisherige Riester-Rente ersetzen und zum 01. Januar 2027 wirksam werden.
Obwohl das Gesetz noch nicht verabschiedet wurde (die Zustimmung des Bundestags steht noch aus) und es weder eindeutige Kriterien noch zertifizierte Produkte gibt, rühren einige Marktteilnehmer bereits kräftig die Werbetrommel. - Wir ordnen ein!
(Reform-) Prozess
- 27. März 2026 – Das Altersvorsorgereformgesetz wird im Bundestag beschlossen. √
- 8. Mai 2026 – Voraussichtlicher Termin für die Zustimmung durch den Bundesrat.
- erst danach – Erarbeitung der Zertifizierungskriterien für neue Produkte. (Das ist ein Verwaltungsprozess und dauert dementsprechend.)
- erst danach – Konzeption, Kalkulation und Zertifizierung neuer Produkte
→ Unsere Einschätzung: Erfahrungsgemäß ist frühestens Ende des 3. Quartals mit ersten Produkten zu rechnen. Erst dann gilt es zu handeln!
Warum wurde die Reform notwendig?
Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus auszugleichen. Sie ist nicht wirklich schlecht und „rechnet“ sich in erster Linie über staatliche Zulagen und zusätzliche Steuervergünstigungen. Beides zusammen sorgt für hohe Förderquoten.
Leider hatte die Riester-Rente von Beginn an – und größtenteils zu Unrecht – mit einer „schlechter Presse“ zu kämpfen. Das schmälerte die Akzeptanz und machte einen neuen „Aufschlag“ erforderlich.
Berechtigte Kritikpunkte waren und sind:
- Die Riester-Rente wurde nicht für alle gemacht! – Selbständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind von der staatlichen Förderung ausgeschlossen.
- Die obligatorische Beitragsgarantie hat sich – insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen – als renditemindernd herausgestellt.
- Die Feinjustierung der Riester-Rente ist verhältnismäßig kompliziert und aufwendig. Viele Verträge sind daher suboptimal eingestellt.
Dennoch kann im Einzelfall eine bestehende Riester-Rente im Verhältnis zur neuen staatlich geförderten Altersvorsorge die bessere Alternative darstellen.
→ Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, welche staatlich geförderte Altersvorsorge für Sie beste Alternative ist.
Was soll ich mit meiner bestehenden Riester-Rente machen?
- Beibehalten?
- Das kommt darauf an! – Abhängig von der persönlichen Situation (Alter, Anzahl der Kinder, geplanter Rentenbeginn, Risikoeinstellung) und dem bestehenden Vertrag (bisherige und verbleibende Laufzeit, Vertragsgestaltung, Vertragswert) kann die bestehende Riester-Rente individuell die bessere Alternative sein.
- Beitragsfreistellung?
- Eine Bedingung für die alten Riester-Renten war eine 100%ige Beitragsgarantie zum Ende der Laufzeit. Garantiegeber war der Anbieter. In ein paar wenigen Fällen wird es besser sein, den alten Anbieter in der Pflicht zu halten, ein mögliches Delta aus Beiträgen und Vertragswert auszugleichen.
- Übertrag auf die neuen Altersvorsorge
- Das wird der voraussichtliche Regelfall sein! – Es wird ein Wechselrecht für Bestandskunden inkl. der Mitnahme der bisher erhaltenen Zulagen geben.
- Kündigung?
- Auf keinen Fall! – Wenn Sie Ihre bestehende Riester-Rente kündigen, müssen Sie alle in der Vergangenheit gutgeschriebenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
→ Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, welches das für Sie beste Vorgehen hinsichtlich Ihrer bestehenden Riester-Rente ist.
Die (wahrscheinlich) neuen Förderbedingungen
- Ergänzend zu den bisherigen (Riester-) Förderung werden zukünftig auch förderfähig sein…
- …Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke,
- …Gewerbetreibende,
- …Selbständige und Freiberufler
→ Damit ist die neue staatlich geförderte Altersvorsorge für wirklich jede/n interessant und empfehlenswert!
- Die Pflicht zur 100%igen Beitragsgarantie wird entfallen. Damit wird ein die Rendite schmälernder „Konstruktionsfehler“ der Riester-Renten korrigiert. AnlegerInnen haben damit endlich die Möglichkeit, Ihr Geld gemäß ihren persönlichen Vorlieben anzulegen.
- Der maximal geförderte Eigenbetrag (Single ohne Kind) wird von 1.925 € auf 1.800 € (150 € monatlich) sinken. Gleichzeitig wird in den meisten Fällen die direkte in die Anlage fließende Förderung (die Zulagen) steigen.
- Der frühestmögliche Rentenbeginn wird sich im Vergleich zur alten Riester-Rente nach hinten verschieben. Die neue Altersvorsorge ist somit weniger geeignet für einen geplanten vorzeitigen Rentenbeginn.
Was wir noch nicht wissen!
- Es wird Depot- und Rentenversicherungslösungen geben. Welche Lösung individuell zu empfehlen ist, hängt von verschiedenen, uns bisher unbekannten, Faktoren ab.
- ...von der Kostenstruktur der verschiedenen Angebote,
- ...von der vertraglichen Konstruktion im Rentenbezug (lebenslange Rente vs. Auszahlplan),
- ...vom individuellen Anlegerverhalten (konstant und wechselarm vs. situativ und regelmäßiges Handeln),
[Anm.: In einem Depot unterliegen Tauschvorgänge der Abgeltungssteuer und schmälern somit potenziell den Anlageerfolg. Innerhalb einer Rentenversicherung sind Tauschvorgänge steuerfrei.]
→ Wie Sie es von uns kennen, stellen wir Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen vor und unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung.
Sie möchten sich bereits jetzt, eingängiger mit dem Thema befassen? Dann buchen Sie einen Termin mit mir.
Sven Jaculi, M.A.
Wirtschaftsberater, Financial Planner (HfB), Zertifizierter Ruhestandsplaner (HLA), Zertifizierter Nachhaltigkeitsberater (HLA), Zertifizierter Ärzte- und Zahnärzteberater (IFU / ISM)
Geschäftsstelle
A.S.I. Wirtschaftsberatung
Geschäftsstelle Mannheim
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