Verantwortung übernehmen

Verantwortung übernehmenHinterbliebenenschutz

 

Spätestens wenn die Familie wächst, wächst auch das Bewusstsein für die große Verantwortung, die man übernommen hat. Und damit auch die Bereitschaft, Sicherheit für die Familie zu schaffen.

 

In Deutschland sterben ca. zehn Prozent der Einwohner schon vor dem 65. Lebensjahr. Für die Partner und Partnerinnen der Verstorbenen, für die Hinterbliebenen, stellt sich im Todesfall immer die Frage, ob und wie sie den finanziellen Verpflichtungen nachkommen sollen. Wurde eine Todesfallvorsorge getroffen, reicht die Höhe der Absicherung in vielen Fällen nicht aus. Drastische Einschnitte in die Lebensumstände sind unwillkürlich.

 

Die häufigsten Schwachstellen einer Todesfallabsicherung sind:

 

  • nur ein Partner ist gegen das Todesfallrisiko finanziell abgesichert
  • die Hinterbliebenenvorsorge und Darlehensabsicherung werden häufig vermischt
  • keine finanzielle Sicherheit für eine sorgenfreie Zukunft der Kinder
  • die Laufzeiten sind meistens zu kurz

Intelligente Lösung des Problems: ein auf den konkreten Bedarf zugeschnittener Risikolebensversicherungsschutz und die regelmäßige Überprüfung.

 

Optimaler Schutz – aufgezeigt an einem Praxisbeispielen:

 

Familie Rainer und Petra Sundermann, beide 40 Jahre alt, mit ihren Kindern Karl (10) und Jule (8). Rainer Sundermann ist seit einem Jahr niedergelassener Arzt für Allgemeinmedizin in Bochum. Für den Erwerb der Praxis, Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen hat er ein Darlehen in Höhe von 175.000,-- € aufgenommen. Petra Sundermann ist halbtags als kaufmännische Angestellte bei einer Versicherung tätig. Die Familie bewohnt seit drei Jahren ein Einfamilienhaus (Kaufpreis 350.000,-- €).

Das Absicherungspaket für Familie Sundermann:

 

Rainer Sundermann hat zwei Risikolebensversicherungen mit einer Gesamt-Versicherungssumme von anfänglich 525.000,-- € abgeschlossen. Damit sind im Falle seines Todes die Darlehen für die Praxis und das Haus gesichert, d.h. die Darlehen könnten aus den Versicherungsleistungen abgelöst werden. Seine Ehefrau und die Kinder hätten keine Verbindlichkeiten. Für beide Verträge hat sich Herr Sundermann auf den Hinweis seines Wirtschaftsberaters verlassen: ‚Ich empfehle Ihnen für die Praxis und das Haus jeweils Tarife mit fallenden Todesfallleistungen.‘

 

Der Grund dafür liegt auf der Hand: Wer zum Zwecke eines Immobilienerwerbs und wie in unserem Beispiel einer Risikolebensversicherung mit einer fixen Versicherungssumme abschließt, bezahlt mehr als notwendig. Ein Blick auf den Tilgungsplan zeigt auf, dass die Restschuld bei regelmäßiger Tilgung Jahr für Jahr sinkt. Über die Laufzeit gesehen, wird die Summe, die es finanziell abzusichern gilt, immer geringer. Eine fallende Risikolebensversicherung trägt diesem Umstand Rechnung, da sich die Versicherungssumme stets an der Höhe der Restschuld orientiert. Die Versicherungsleistung reduziert sich demzufolge jährlich und beträgt zum Ende der Vertragslaufzeit 0 Euro. Deshalb ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme der Bausumme bzw. Praxisfinanzierungssumme entspricht und die Dauer des Vertragsabschlusses mit der Kreditlaufzeit übereinstimmt. Im Zweifelsfall sollte der Todesfallschutz etwas höher angesetzt werden. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen exakt den Betrag, den es benötigt, um die Darlehen in voller Höhe abzulösen.

 

Eine Risikolebensversicherung mit fallender Summe ist deutlich preiswerter als eine Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Deckungssumme. Da der Versicherer für den Todesfall immer geringere Leistungen erbringen müsste, ermäßigt sich der Beitrag in Abhängigkeit der Laufzeit. Bei vielen Versicherungsgesellschaften bleibt der Beitrag allerdings über die Laufzeit konstant niedrig. Dies ist auf die Anwendung der sogenannten Mischkalkulation zurückzuführen. Im Falle einer klassischen Lebensversicherung erhöht sich die Sterbewahrscheinlichkeit mit fortschreitendem Alter. Dieser Effekt wirkt sich bei einer fallenden Risikolebensversicherung weit weniger stark aus, da die fallende Versicherungssumme diesem entgegenwirkt.

 

Zusätzlich haben sich die Eheleute Sundermann richtiger Weise noch für eine Todesfallabsicherung nach dem Prinzip ‚Verbundene Leben‘ entschieden. Auch hier haben sie die Variante ‚fallende Versicherungssumme’ gewählt. Würden Rainer oder Petra Sundermann sterben, wird eine Versicherungssumme von anfänglich 200.000,-- € (Versicherungsdauer 20 Jahre) fällig. Die beiden Kinder Kevin und Nicole sind somit bis zum 30. Bzw. 28. Lebensjahr abgesichert.

 

Die Risikopolice auf verbundene Leben: Einige Versicherungsgesellschaften bieten  Risikolebensversicherungen auf verbundene Leben an. Eine Lebensversicherung auf verbundene Leben versichert zwei oder mehr Personen in einem einzigen Vertrag. Stirbt einer der Versicherten, wird die Todesfallleistung an den oder die Überlebenden ausgezahlt. Dies kann vor allem für Eheleute sinnvoll sein - aber auch für Geschäftspartner, die ein gemeinsames Unternehmen betreiben, damit gemeinsam eingegangene finanzielle Verpflichtungen nach dem Tod des Partners getilgt werden können, ohne dass der Verbleibende in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

 

Tipp: Ihr A.S.I. Wirtschaftsberater entwickelt mit Ihnen ein individuelles Absicherungskonzept für den Hinterbliebenenschutz.

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