immer Anfang des Jahres
Vorabpauschale?
- Sie betrifft thesaurierende Fonds/ETFs, die Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen.
- Der Staat unterstellt dabei einen Mindestgewinn – selbst wenn man nichts verkauft hast.
- Auf diesen fiktiven Gewinn wird Abgeltungsteuer fällig.
- Die Bank zieht die Steuer automatisch Anfang Januar vom Verrechnungskonto/Depot ein.
- Es ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung auf spätere Gewinne beim Verkauf
- Die Vorabpauschale für Fonds im Jahr 2027 basiert auf dem Basiszinssatz am Stichtag 2. Januar 2026. Dieser Wert wurde von der Deutschen Bundesbank Bank auf 3,20 Prozent festgesetzt. Die Höhe der Vorabpauschale errechnet sich aus dem Wert des Fondsanteils zu Jahresbeginn, multipliziert mit 70 Prozent des Basiszinses. Dieser wird aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet. Der Basiszins von 3,20 Prozent ist die Grundlage für die Vorabpauschale auf Erträge aus thesaurierenden Fonds, die Anfang 2027 fällig wird. Damit liegt die Vorabpauschale im kommenden Jahr höher als Anfang 2026 (2,53 Prozent).
Stefanie Zoeger
Ass.iur. /Dipl. Jur., Wirtschaftsberaterin, Zertifizierte Ärzte- und Zahnärzteberaterin (IFU/ISM), Gesellschafter der Geschäftsstelle Münster
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