Existenzgründung Mediziner
"Die Geschwindigkeit ist nicht so wichtig. Wichtiger ist, ob du in die richtige Richtung gehst."
Ob Neugründung, Kooperation oder Übernahme unsere Experten sind Ihre Navigatoren. WIR
prüfen die wirtschaftliche und rechtliche Tragfähigkeit Ihres Praxisplans, erarbeiten Ihren Businessplan von A-Z und halten Sie bei allen Wetterlagen auf Kurs!
- Prüfung der wirtschaftlichen und persönlichen Anforderungen an den Existenzgründer
- Beurteilung des Existenzgründungsvorhabens (Einnahmen-/ Ausgabenplanung, Mindest-Umsatz-Analyse, alternative Finanzierungsmodelle, Rentabilitätsprognose)
- Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit eines Mietverhältnisses, einer Praxisübernahme und von Praxiskooperationsmodellen
- Vermittlung von Praxismarketing-, Organisations- und Architekturleistungen
- Erstellung eines Niederlassungsexposés
- Verhandlungen mit Banken und Erläuterung des Niederlassungsvorhabens zur Bereitstellung von öffentlichen Mitteln; Beurteilung und Auswahl von Kreditangeboten, Abstimmung der Zins- und Tilgungsvereinbarungen; Erledigung der Bankformalitäten
- Vertragsgestaltung aus kaufmännischer Sicht zu Mietverträgen, Übernahme und Kooperationsverträgen und anderer Praxisverträge
- Erstellung eines Versicherungskonzepts; Vollmachten und Verfügungen
- Kontinuierliche Prüfung der Praxis und Privatkennzahlen
- Praxisbörse
Was verstehen wir unter Wirtschaftsberatung für Ärzte und Zahnärzte?
Im Mittelpunkt unserer Beratungsleistungen stehen die wirtschaftlichen Entscheidungen von Ärzten und Zahnärzten – privat und beruflich. Ihren ganzen persönlichen Werdegang begleiten wir vom Studium und Examen, dem Berufsstart und der Assistenzzeit, der Kliniklaufbahn, Niederlassung und Praxisführung bis hin zur Praxisabgabe und der Ruhestandsplanung.
Wesentlich für den A.S.I. Wirtschaftsberatungsprozess sind dabei die Situationsanalyse (Ist-Aufnahme) und die daran anschließende Zielformulierung (Soll-Zustand) für das individuelle Beratungsprojekt. Dann folgen die Konzeptentwicklung und unser Coaching bei der Umsetzung sowie das kontinuierliche Maßnahmencontrolling.
Inhalte
- Prüfung der wirtschaftlichen und persönlichen Anforderungen an den Existenzgründer
- Beurteilung des Existenzgründungsvorhabens (Einnahmen-/ Ausgabenplanung, Mindest-Umsatz-Analyse, alternative Finanzierungsmodelle, Rentabilitätsprognose)
- Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit eines Mietverhältnisses
- Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit einer Praxisübernahme
- Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit von Praxiskooperationsmodellen
- Vermittlung von Praxismarketing-, Organisations- und Architekturleistungen
- Vermittlung von Beratungsdienstleistern zur Digitalisierung in der Arztpraxis
- Erstellung eines Niederlassungsexposés - Verhandlungen mit Banken und Erläuterung des Niederlassungsvorhabens zur Bereitstellung von Bankkrediten und öffentlichen Mitteln
- Abstimmung der Zins- und Tilgungsvereinbarungen
- Beurteilung und Auswahl von Kreditangeboten
- Erledigung der Bankformalitäten
- Erstellung eines Versicherungskonzepts
Inhalte
- Aufbereitung des Ist-Zustandes (Praxiseinnahmen und -ausgaben, private Einnahmen, Steuern, Liquidität)
- Beurteilung der Finanzierungs-, Versicherungs- und Vermögenssituation
- Festlegung eines Konzepts zur Optimierung der wirtschaftlichen Entscheidungen
- Regelmäßige Prüfung und eventuelle Korrekturen anhand betriebswirtschaftlicher Kennzahlen der Praxis und der privaten wirtschaftlichen Situation
- Transformation der betriebswirtschaftlichen Analysen des Steuerberaters (BWA) in ein transparentes und intelligentes Reporting (Reporting-App)
Praxis-Versicherungen
Notwendig und sinnvoll?

Als niedergelassener Arzt oder Zahnarzt befinden Sie sich im Spannungsfeld zwischen teurer Totalabsicherung und risikoreichem Verzicht auf Versicherungsverträge. Der gewählte Grad der Absicherung ist immer auch eine ‚Typfrage‘, dennoch gibt es einige unverzichtbare Pflichtbausteine.
Unliebsame Ereignisse wie Schäden an der Praxiseinrichtung oder die Klage eines Patienten wegen eines (angeblichen) Behandlungsfehlers können Sie schnell aus der Bahn werfen. Top aktuell und äußerst ‚schmerzhaft‘: die Cyber-Kriminalität!
Für Ihre Arztpraxis – also Ihr Unternehmen und somit Ihre Einkommensquelle ist ein auf Ihre Bedürfnisse angepasstes Absicherungspaket ein Muss!
A.S.I. berät seit 1969 Ärzte und Zahnärzte zur Praxis-Neugründung, -Kooperation und -Übernahme, zur betriebswirtschaftlichen Praxisführung sowie zur Praxisabgabe als integraler Bestandteil der ganzheitlichen Ruhestandsplanung.
Ein zentraler Faktor unserer Beratung ist dabei das notwendige und sinnvolle Absicherungskonzept für die Praxis.
Überblick Absicherungsformen und Bewertungen
Absicherungsform | Bewertung |
Berufshaftpflichtversicherung | unverzichtbar |
Krankentagegeldabsicherung * | unverzichtbar |
Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit * | unverzichtbar |
Absicherung für den Todesfall * | unverzichtbar |
Praxisinventarversicherung | unverzichtbar |
Praxis- und Privatrechtsschutzversicherung | unverzichtbar |
Betriebsunterbrechungsversicherung | unverzichtbar |
Betriebsausfallversicherung | empfehlenswert |
Cyberversicherung | unverzichtbar |
Elektronikversicherung | je nach Praxisgröße/Ausstattung sinnvoll |
Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung | je nach Praxisgröße/Ausstattung sinnvoll |
Private Unfallversicherung * | sinnvoll |
* gehört in den privaten Bereich, ist nicht praxiskostenrelevant
Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Versicherungen Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst werden müssen.
Detailvorstellung der Absicherungsformen

Vor Angriffen aus dem Internet ist niemand sicher. Besonders hart können Cyber-Risiken jedoch für Unternehmen und öffentliche Institutionen sein. Inzwischen werden nicht nur Großkonzerne von der zunehmenden Cyberkriminalität heimgesucht. Immer mehr kleinere und mittelständische Firmen melden Angriffe auf ihre Daten & Netzwerke.
Insbesondere für Ärzte - und auch Zahnärzte, Tierärzte und psychologische Psychotherapeuten - können Cyberschäden teure Konsequenzen haben. Zum Beispiel, wenn Patientendaten in falsche Hände geraten. Der Diebstahl von Patientendaten ist deshalb so brisant, weil die neue Datenschutzverordnung festlegt, dass Praxisinhaber Aufsichtsbehörden und Patienten über den Diebstahl oder Verlust informieren müssen. Ein Reputationsschaden ist häufig vorprogrammiert! Gleiches betrifft Ergotherapeuten, Heilpraktiker, Osteopathen, Physiotherapeuten und weitere Freiberufler im Heilwesen.
Die Cyber-Versicherung ist eine spezielle Versicherungslösung, die optimalen Schutz bei Denial-of-Service- & Hackerangriffen sowie Datenmissbrauch und Datenverlust bietet.
Die Cyber-Versicherung
- umfasst auch den Schutz bei Hackerschäden an medizinischen Geräten.
- bietet eine möglichst zügige Schadenregulierung durch interne und externe Spezialisten.
- unterstützt auch präventiv, unter anderem mit einem Cyber-Training für alle Praxismitarbeiter und einem speziellen Cyber-Krisenplan.
Die Cyber-Versicherung bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen umfangreichen finanziellen Schutz gegen IT- und Cyber-Risiken, denn im Schadensfall sind viele Kosten in einer guten Police abgedeckt. Versichert sind Eigenschäden, die zum Beispiel infolge von Betriebsunterbrechungen entstehen können, Drittschäden, für die der Versicherungsnehmer von seinen Kunden oder Geschäftspartnern belangt wird sowie zahlreiche wichtige Assistance-Leistungen.

Die Praxisinventarversicherung sichert die Ausstattung Ihrer Praxis ab. Neben der Büroeinrichtung besitzen Sie als Arzt medizinische Geräte, In einem Schadensfall erstattet die Praxisinventarversicherung die gesamte kaufmännische und technische Betriebseinrichtung.
Als Schadensfall gelten i. d. R.:
- Einbruch
- Diebstahl
- Sturm
- Feuer
- Leitungswasser
- Hagel
- Vandalismus
- Elementarschäden (optional)
- Glasbruch an Innen- und Außenverglasung
Elementarschäden sollten unbedingt in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Darunter zählen z.B. Überschwemmungen, Hochwasser und Erdbeben.
In der Inventarversicherung werden bewegliche Sachgegenstände Ihres Betriebsvermögens versichert. Dazu gehören:
- Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung und Anlagen: Zu den technischen Anlagen zählen alle Geräte, die die Praxis benötigt um ihre Dienstleistung zu erbringen.
- Schreibtische, Büromöbel und ähnliches werden unter dem Begriff der kaufmännischen Betriebseinrichtungen zusammengefasst.
- Waren und Vorräte.
Sollte beispielsweise aufgrund eines Brandes etwas beschädigt werden, greift die Versicherung und sichert den Betrieb so effektiv vor finanziellen Schäden ab. Erstattet werden die Reparaturkosten. Sollte das Gerät irreparabel sein, werden die Kosten für die Neuanschaffung des Gerätes ersetzt.

Elektronische Geräte verschiedenster Art sind für die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs in der Praxis ein sehr wichtiger Bestandteil und sollten daher im Schadenfall durch eine Elektronikversicherung abgesichert sein.
Medizintechnik stellt in der Praxis einen sehr großen Wert dar: Röntgengeräte, Dialysegeräte und Behandlunsseinheiten sind mit hohen Anschaffungskosten verbunden. Deshalb ist insbesondere hier eine weitreichende Absicherung ein Muss.
Denn sollte eins oder sogar gleich mehrere hochwertige medizinische Geräte ausfallen, gerät der Praxisbetrieb ohne funktionierende Technik sehr schnell ins Stocken oder kommt im schlimmsten Fall sogar ganz zum Erliegen.
Auch negative gesundheitliche Folgen für Ihre Patienten können in einem solchen Fall nicht ausgeschlossen werden.
Die Elektronikversicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz für alle elektronischen Geräte, Anlagen und Systeme:
- Medizintechnik (z.B. Diagnostik, Ultraschall-, Röntgen- und Laborgeräte, Dentaleinrichtungen)
- Daten- und Kommunikationstechnik (z.B. Verarbeitungsgeräte der Patientendaten)
- Bürotechnik (z.B. PC's, Kopierer, Netzwerk-, Telefon- und Türschließanlagen)
Wir bieten Ihnen hier eine Allgefahrendeckung, d.h. alle Risiken, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, sind auch hier zum Neuwert versichert.
Hierzu zählen auch Schäden durch z.B. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Kurzschlüsse.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für alle Ärzte von existentieller Bedeutung und somit absolut unverzichtbar.
Machen Patienten berechtigte Schadenersatzansprüche im Personen-, Sach- oder Vermögensschadenbereich, die im Zusammenhang mit Ihrer ärztlichen Tätigkeit stehen, geltend ersetzt die Berufshaftpflicht diese Schäden. Ebenso werden unberechtigte Ansprüche auf Kosten der Berufshaftpflicht-Versicherung abgewehrt.
Insbesondere bei Personenschäden (Verletzungen, Gesundheitsschädigungen bis zum Tod) aber auch Sachschäden können Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe geltend gemacht werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung bewahrt Sie als Freiberufler davor, für solche Schadenersatzleistungen selbst aufkommen zu müssen und schützt Sie vor Forderungen Dritter, die bei entsprechender Höhe in den Ruin führen und somit Ihre berufliche und private Existenz bedrohen können.
Dabei ist es wichtig, Ihren Versicherungsschutz speziell auf die Haftungsrisiken Ihrer ärztlichen Tätigkeit auszurichten.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sichert Sie gegen einen unerwarteten Ausfall Ihrer betrieblichen Tätigkeiten ab.
Ertragsausfälle aufgrund von defekten oder zerstörten Geräten können für die Praxis eine große finanzielle Belastung sein. Dauert der Ausfall länger, kann sogar die gesamte Existenz auf dem Spiel stehen. Deshalb sollte sich jede Praxis im Vorhinein absichern und eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen.
Diese Versicherung übernimmt Ertragsausfälle z.B. infolge von:
- Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel
- Schäden durch mutwillige Beschädigung
- Schäden durch Elementargefahren, wie Überschwemmungen, Erdbeben usw.
Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub
Die Versicherung greift nicht nur, wenn der Betrieb der kompletten Praxis unterbrochen wird, sondern auch, wenn wichtige betriebliche Teilbereiche betroffen sind.
Zunächst ist der aufgrund einer Betriebsunterbrechung eingebüßte Gewinn in der Versicherung abgedeckt. Daneben werden aber auch die laufenden Kosten, wie z.B. Löhne, durch die Versicherung gezahlt. Außerdem sind auch Abschreibungen, Steuern, Mieten, Zinsen, Werbekosten, Bürokosten und Kosten für die Betriebserhaltung in der Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt.

Die Rechtsschutzversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler. Sie deckt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten infolge des rechtsgeschäftlichen Handelns ab. Im Allgemeinen kommt der Rechtsschutz für die Kosten aus allen Phasen eines Rechtsstreits auf: Dies beginnt bei einer juristischen Erstberatung, im nächsten Schritt wird in der Regel eine außergerichtliche Einigung angestrebt. Kommt es tatsächlich zum Prozess, übernimmt die Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten, Zeugengelder, eine mögliche Kaution als Darlehen, Sachverständigen- und Gutachterkosten.
Die häufigsten Risiken, die eine Rechtsschutzversicherung abdeckt, sind:
- Rechtliche Konflikte mit Mitarbeitern
- Auseinandersetzungen mit Sozialgerichten
- Verwaltungsrechtsschutz, Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz, Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen
Versicherungsschutz in Streitfällen mit Finanzbehörden - Kosten der telefonischen Rechtsberatung zu sämtlichen Rechtsfragen
Wir raten allen Freiberuflern und Unternehmern, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, da aus den geschäftlichen Beziehungen mit Mitarbeitern, Lieferanten, Patienten und Vermietern rasch ein Rechtsstreit eintreten kann. Die Rechtsschutzversicherung kann verhindern, dass Ihr Unter- nehmen infolge juristischer Konflikte in finanzielle Not gerät. Aber auch wenn Sie im Arbeitsalltag Fehler zu verantworten haben, die gegebenenfalls zu einer Strafverfolgung führen, kann die Rechtsschutzversicherung die Existenz Ihres Unternehmens schützen.

Die Praxisausfallversicherung für Ärzte springt dann ein, wenn Arzt beziehungsweise Ärztin aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung ausfallen. Eine behördlich angeordnete Quarantäne ist ebenfalls ein Fall für die Praxisausfallversicherung. In der Regel zahlen Versicherungsgesellschaften nur, wenn Ärzte krankheitsbedingt zu 100 Prozent arbeitsunfähig sind. Einige Versicherer kommen unter bestimmten Bedingungen auch dann für die entstehenden Kosten auf, wenn die Arbeitsunfähigkeit bei nur 50 Prozent liegt.
Um die Versicherungssumme zu ermitteln, werden die fixen Kosten für die Praxis herangezogen. Gehälter für die Angestellten, betriebliche Versicherungsprämien, Miete, Leasingraten, Zinsen und Kreditraten dienen als Grundlage bei der Ermittlung der Versicherungssumme. Bei einer separaten Betriebsunterbrechungsversicherung werden auch die Kosten für den entgangenen Gewinn der Praxis berücksichtigt.
Ärzte*innen sind allein durch ihren Berufsstand nicht davor gefeit, selbst krank zu werden. Wenn Ärzte*innen selbst von der Grippewelle überrollt werden oder aufgrund einer anderen Erkrankung für einige Tage, Wochen oder gar Monate ausfallen, dann müssen die laufenden Betriebskosten in der Regel trotzdem weitergezahlt werden. Viele Ärzte*innen haben zwar mit einer Krankentagegeldversicherung vorgesorgt, diese kommt jedoch nur für das Nettoeinkommen der Ärztin/ des Arztes auf.
Die laufenden Betriebskosten für die Praxis werden dadurch nicht abgedeckt. Oftmals müssen Kreditraten, Leasingraten, Miete und Personalkosten trotz Erkrankung weitergezahlt werden. Vielleicht können einige Ärzte*innen diese Kosten einen oder zwei Monate mit ihren Ersparnissen bestreiten, doch schnell kommen Ärzte*innen hier finanziell an ihre Grenzen.