Dipl.-Ökonom, Wirtschaftsberater, Financial Planner (HfB), Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)

Sebastian Winn

Ein Ökonom hat einen Blick sowohl für Details als auch für die großen Zusammenhänge.

 

Die Fähigkeit, Finanzprodukte und wirtschaftliche Zusammenhänge wirklich im Detail zu durchdringen und die äußeren Umstände (z. B. Inflation, Besteuerung, Bewegungen an den Kapitalmärkten, politische und rechtliche Änderungen etc.) optimal und strategisch zu nutzen, macht mich zu einem kompetenten Berater meiner Mandanten.

 

Seit über einer Dekade begleite ich mit A.S.I. meine Mandanten als der erste Ansprechpartner zu all ihren finanziellen Themen. Das regelmäßige Jahresstrategiegespräch gibt ihnen Sicherheit an alles gedacht zu haben und die Transparenz zu erkennen, wo sie auf ihrem Weg stehen. Es fällt immer wieder der Vergleich der „Hausarzt für die Finanzen“ zu sein, der im richtigen Moment den passenden Facharzt (Steuerberater, Notar, Rechtsanwalt, Architekt usw.) hinzuzieht.

 

Meine Beratungsschwerpunkte liegen in der Karriere- und Finanzberatung von Studierenden, Berufsstartern und etablierten Akademikern in den Themengebieten:

  • Geldanlage, inkl. steueroptimiertem Vermögensaufbau
  • Selbstgenutzte und vermietete Immobilien
  • Notwendige Versicherungen, wie Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsabsicherung
  • Finanzierungen von Immobilien

 

Als erfahrener Berater erarbeite ich mit jedem meiner Mandanten eine individuelle und ganzheitliche Strategie und zeige die jeweiligen Vor-, und Nachteile sowie Wechselwirkungen der Lösungen im Gesamten auf. Betrachtet man Dinge strategisch und langfristig, kommt man oft zu ganz anderen Lösungsansätzen.

 

Ich freue mich jeden Tag diesen Beruf zu leben und empfinde es als eine Ehre und ein Privileg, qualitativ hochwertig und auf Augenhöhe Menschen und Familien auf ihrem Weg zu begleiten und das gegenseitige Vertrauen zu genießen. Deshalb übernehme ich gerne Tag für Tag für sie Verantwortung.

 

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Aktuelles Thema 2026/2027

Die neue „Riester-Rente“ – für wirklich jede/n interessant!

 

(Gesetzgebungs-) Prozess

  • 27. März 2026 – Das Altersvorsorgereformgesetz wird im Bundestag beschlossen.
  • 8. Mai 2026 – Vorgesehener Termin für die Zustimmung durch den Bundesrat.
  • erst danach – Erarbeitung der Zertifizierungskriterien für neue Produkte. (Das ist ein Verwaltungsprozess und dauert dementsprechend.)
  • erst danach – Konzeption, Kalkulation und Zertifizierung neuer Produkte

 

→ Unsere Einschätzung: Erfahrungsgemäß ist frühestens Ende des 3. Quartals mit ersten Produkten zu rechnen.

 

Die (wahrscheinliche) neuen Förderbedingungen

  • Ergänzend zu den bisherigen (Riester-) Förderung werden zukünftig auch förderfähig sein…
    • …Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke,
    • …Gewerbetreibende,
    • …Selbständige und Freiberufler

 

→ Damit ist die neue staatlich geförderte Altersvorsorge für wirklich jede/n interessant und empfehlenswert!

 

  • Die Pflicht zur 100%igen Beitragsgarantie wird entfallen. Damit wird ein die Rendite schmälernder „Konstruktionsfehler“ der Riester-Renten korrigiert. AnlegerInnen haben damit endlich die Möglichkeit, Ihr Geld gemäß ihren persönlichen Vorlieben anzulegen.
  • Der maximal geförderte Eigenbetrag (Single ohne Kind) wird von 1.925 € auf 1.800 € (150 € monatlich) sinken. Gleichzeitig wird in den meisten Fällen die direkte in die Anlage fließende Förderung (die Zulagen) steigen.
  • Der frühestmögliche Rentenbeginn wird sich im Vergleich zur alten Riester-Rente nach hinten verschieben. Die neue Altersvorsorge ist somit weniger geeignet für einen möglichen vorzeitigen Rentenbeginn.
  •  

Was wir noch nicht wissen!

  • Es wird Depot- und Rentenversicherungslösungen geben. Welche Lösung individuell zu empfehlen ist, hängt von verschiedenen, uns bisher unbekannten, Faktoren ab.
    • ...von der Kostenstruktur der verschiedenen Angebote.
    • ...von der vertraglichen Konstruktion im Rentenbezug (lebenslange Rente vs. Auszahlplan)
    • ...vom individuellen Anlegerverhalten (konstant und wechselarm vs. situativ und wechselafin)

 

→ Wie Sie es von uns kennen, stellen wir Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen vor und unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung.

 

Was soll ich mit meiner bestehenden Riester-Rente machen?

  • Beibehalten?
    • Das kommt darauf an! – Abhängig von der persönlichen Situation (Alter, Anzahl der Kinder, geplanter Rentenbeginn, Risikoeinstellung) und dem bestehenden Vertrag (bisherige und verbleibende Laufzeit, Vertragsgestaltung, Vertragswert) kann die bestehende Riester-Rente individuell die bessere Alternative sein.
  • Beitragsfreistellung?
    • Eine Bedingung für die alten Riester-Renten war eine 100%ige Beitragsgarantie zum Ende der Laufzeit. Garantiegeber war der Anbieter. In ein paar wenigen Fällen wird es besser sein, den alten Anbieter in der Pflicht zu halten, ein mögliches Delta aus Beiträgen und Vertragswert auszugleichen.
  • Übertrag auf die neuen Altersvorsorge
    • Das wird der voraussichtliche Regelfall sein! – Es wird ein Wechselrecht für Bestandskunden inkl. der Mitnahme der bisher erhaltenen Zulagen geben.
  • Kündigung?
    • Auf keinen Fall! – Wenn Sie Ihre bestehende Riester-Rente kündigen, müssen Sie alle in der Vergangenheit gutgeschriebenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

 

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A.S.I. Wirtschaftsberatung
Geschäftsstelle Mannheim
O3, 9-10 (schräg gegenüber vom Café Bolands)
68161 Mannheim

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