Kennen Sie Ihr Netto-Einkommen im Ruhestand?

Steigende Beiträge, neue Fördermodelle und geplante Änderungen bei Kranken- und Pflegeversicherung können Ihre finanzielle Situation im Alter beeinflussen

 

Die entscheidende Frage lautet:

Wie viel bleibt Ihnen im Ruhestand wirklich?

 

Mit unserem persönlichen Vorsorge-Check erhalten Sie Klarheit über Ihre finanzielle Zukunft.

 

 

Warum jetzt handeln?

Veränderungen frühzeitig berücksichtigen

Aktuell stehen wichtige Entwicklungen bevor:

  • Neue Fördermodelle für die private Altersvorsorge ab 2027
  • Mögliche Anpassungen bei Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
  • Veränderungen bei Jahresarbeitsentgelt- und Beitragsbemessungsgrenzen
  • Auswirkungen auf bestehende Vorsorgekonzepte und Gestaltungsmöglichkeiten

Noch sind nicht alle Details abschließend festgelegt. Umso wichtiger ist es, die eigene Situation frühzeitig zu prüfen.

Geplante Änderungen Gesundheitsreform

Höhere Beiträge, neue Grenzen und mögliche Leistungskürzungen: Die geplanten Reformen in Kranken- und Pflegeversicherung können erhebliche Auswirkungen auf Ihre finanzielle Planung haben.

Änderungen bei der Familienversicherung

Die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder bleibt unverändert bestehen.

Bei Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern gibt es jedoch Änderungen:

Ab 2028 wird für bisher beitragsfrei mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner grundsätzlich ein Beitragszuschlag von 2,5 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds erhoben.

Beitragsfrei bleibt die Mitversicherung weiterhin unter anderem bei:

  • Haushalten mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (Bisher geplant: bis zum 7. Lebensjahr)
  • Kindern mit Behinderung
  • Pflege von Angehörigen
  • Ehe- oder Lebenspartnern mit voller Erwerbsminderung
  • Rentnern nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden.  Diese Grenze wird jährlich neu definiert und orientiert sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Die außerordentliche Erhöhung von 3600 € jährlich soll dementsprechend die ordentliche Erhöhung ergänzen.

Gleichzeitig soll auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze um 3600 € außerordentlich angepasst werden. Auch zusätzliche ordentliche Anpassung ist zu erwarten. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt fest, ab welchem Gehalt Arbeitnehmer nicht mehr gesetzlich pflichtversichert sind. Liegt das Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann in die private Krankenversicherung gewechselt werden. Diese Grenze ist auch als Versicherungspflichtgrenze bekannt.   

 

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung steht ebenfalls unter einem sehr starken Kostendruck. Für 2027 wird ein Defizit von 7,6 Milliarden € erwartet. Das derzeit diskutierte Reformpaket soll mit einem Risiko-Puffer 11,2 Milliarden € einsparen.

 

Beiträge

Der Beitrag für Kinderlose soll zum 01.01. von 4,2 % auf 4,3 % steigen.

Zudem wird durch die o.g.  Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze der Beitrag für Gutverdienende ohne hin steigen. Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, soll auch die kostenlose Familienversicherung für Ehegatten und Lebenspartner  ab 2028 entfallen. Hier würde dann ein Beitrag von 0,52 % für den Partner erhoben werden.

 

Leistungen

Heimbewohner erhalten einen Zuschuss zu dem pflegebedingten Eigenanteil. Dieser Zuschuss steigt mit der Aufenthaltsdauer. Geplant ist eine Verschiebung der nächsthöheren Zuschusshöhe um 6 Monate.

Bislang:

Bis 12 Monate

15 %

Ab 12 Monate

30 %

Ab 24 Monate

50 %

Ab 36 Monate

75 %

 

Ab 2027

Bis 18 Monate

15 %

Ab 18 Monate

30 %

Ab 26 Monate

50 %

Ab 42 Monate

75 %

 

Hinweis: Es handelt sich um Zuschüsse für Eigenanteile von  pflegebedingten Leistungen und nicht um einen Zuschuss zum gesamten Eigenanteil.

Beispiel:

 

Pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3

19 Monate in vollstationärer Pflegeeinrichtung

30 % Zuschuss zum Eigenanteil an Pflegekosten

 

Pflege- und Ausbildungskosten:

75,21 € x 30 Tage

2.256,30 €

-Anteil der Pflegeversicherung:

-1.262,00 €

Bisheriger Eigenanteil  Pflegekosten:

994,30 €

-Zuschuss 30 % von 994,30 €

-298,29 €

Neuer Eigenanteil an Pflegekosten:

696,01 €

Gesamter Eigenanteil :

2857,17 € - 298,29 €

2.558.88 €

 

Zudem soll die Hürde zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit erschwert werden.

Eine Regelung nach der das Vermögen von Kindern zur Finanzierung der pflegebedürftigen  Eltern erst ab einem Jahresverdienst von 100.000 € Brutto herangezogen wird, soll ggf. wieder zurückgenommen werden. Dadurch könnten wesentlich mehr Kinder für die Pflege Ihrer Eltern aufkommen müssen.

Arzneimittelzuzahlungen steigen um 50 %

Die gesetzliche Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente wird erstmals seit 2004 erhöht.

Bisher:

  • mindestens 5 €
  • höchstens 10 €

Künftig:

  • mindestens 7,50 €
  • höchstens 15 €

Die Belastungsgrenzen bleiben bestehen:

  • 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens
  • 1 % bei chronisch Kranken.
Weniger Zuschuss beim Zahnersatz

Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen wird um 10 % reduziert und liegt damit wieder auf dem Niveau vor 2020.

Homöopathie und anthroposophische Leistungen entfallen in der GKV

Diese Leistungen dürfen künftig grundsätzlich auch nicht mehr als freiwillige Satzungsleistungen der Krankenkassen angeboten werden. Zudem entfällt die Erstattung von Cannabisblüten sowie das anlasslose Ganzkörper-Hautkrebs-Screening.

Altersvorsorge im Wandel

Neue Fördermodelle, mehr Flexibilität und zusätzliche Chancen für den Vermögensaufbau: Die geplante Reform der Altersvorsorge könnte für viele Sparer interessante Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen.

Fragen und Antworten zur Altersvorsorge ab 2027

FAQs zur geförderten Altersvorsorge ab 01.2027

 

Welche Möglichkeiten gibt es für Riestersparer ab dem 01.01.2027?

1.     Riester-Altvertrag unverändert weiterlaufen lassen

2.     Riester-Altvertrag auf neue Förderung umstellen

3.     Riester-Altvertrag beitragsfrei stellen und einen neuen Vertrag mit neuer Förderung abschließen

4.     Riester-Kapital in neuen Vertrag übertragen

 

Was kann nach wie vor für den Erhalt von Riesterverträgen, bis 31.12.2026 abgeschlossen, sprechen?

·       Ggf. maximale Zulagenförderung, auch für Kinder, bei Zahlung des Mindestbeitrages von 60 €

·       Höherer Garantiezins

·       Höherer Rentenfaktor

·       Höhere Zulagen der neuen Förderung schmälern die Steuerersparnis, weshalb ein Vergleich „alt versus neu“ sowohl für die Zulagen als auch für den Sonderausgabenabzug erfolgen sollte

 

Welche geförderten Produkte werden Riester ersetzen?

Standarddepot:

·       sehr schlichtes AV-Depot

·       Pflichtangebot

·       Online-Abschluss ohne vorherige Kundenberatung

·       2 feste Fonds unterschiedlicher Risikoklassen sind vorgegeben, deren Aufteilung dem Kunden obliegt

·       Obligatorisches Ablaufmanagement

·       kann auch als Staatsfonds in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft abgeschlossen werden

·       keine Garantie

·       Effektivkostendeckel von 1,0 %

 

Altersvorsorgedepot:

·       keine Garantie

·       Auszahlungsplan bis min. 85 Jahre

·       größere Anlageauswahl: Fonds der RK 1-5, AIF, ELTIF, EU-Staatsanleihen

·       kein Kostendeckel (Mehrkosten müssen begründet und in Kundennutzen übersetzt sein.)

·       Kostenverteilung über die gesamte Laufzeit

·       digital abschließbar

·       30 % Kapitalentnahme weiterhin möglich


Altersvorsorgevertrag mit Garantie:
·       80 % oder 100 % Beitragsgarantie

·       10 oder 20 Jahre RGZ wählbar

·       freie Fondsauswahl

·       keine Kostendeckel (Mehrkosten müssen begründet und in Kundennutzen übersetzt sein.)

·       Kostenverteilung über die gesamte Laufzeit

·       Lebenslange Renten bzw. alternativ Auszahlungspläne bis mind. Alter 85


Wohnriester:

Bei der Versteuerung über das Wohnförderkonto entfällt die jährliche 2-prozentige Erhöhung; der Besteuerungszeitraum wird von 20 Jahre auf 5 Jahre verkürzt.

Verträge

Max. sind 2 Verträge möglich, weshalb zu prüfen ist, ob es ggf. aktuell mehr als einen Altvertrag gibt.

Mindest- und Maximalbeitrag

120 € p. a. Mindestbeitrag, max. 6.840 € p. a. 5.040 € p. a. sind ohne Zulagenberechtigung, die Förderung ist begrenzt auf 1.800 € jährliche Eigenleistung

Rentenbeginn

65 bis 70 Jahre

 

Garantie

Ist nicht erforderlich, kann aber in dem Altersvorsorgevertrag vereinbart werden.

 

Optionen zu Rentenbeginn: Einführung einer neuen Auszahlungsphase

·       Lebenslange Verrentung, gleichbleibend oder steigend

·       reiner Auszahlungsplan bis mind. 85 Jahre

·       Teilverrentung statisch hybrid bzw. 80 % des Kapitals für die Leibrente, 20 % für schwankende Renten

Besteuerung

Nachgelagerte Besteuerung

 

Kosten

Gleichmäßige Verteilung der Kosten über die gesamte Laufzeit für alle neuen Produkte; Kostendeckel von 1,0 % gilt für das Standarddepot und den Staatsfonds

 

 

Das neue Fördersystem (Zulagen)

Die Förderung ist komplett beitragsproportional und unabhängig vom Einkommen:

Grundzulage (GZL): Maximal 540 € p. a.

  • Stufe 1: Bis 360 € Eigenbeitrag zahlt der Staat 50 Cent je Euro (max. 180 €).
  • Stufe 2: Von 361 € bis 1.800 € Eigenbeitrag zahlt der Staat 25 Cent je Euro (max. 360 €).

Kinderzulage (KZ): Maximal 300 € pro Kind p. a. (wird im Verhältnis 1:1 an den Eigenbeitrag gekoppelt; volle Zulage ab 300 € eigener Einzahlung).

Berufseinsteigerbonus: Einmalig 200 € für Sparer, die den Vertrag vor ihrem 25. Geburtstag abschließen.

Partner-Regelung: Schließt ein Partner einen neuen Vertrag nach neuem Recht ab, wechseln die Förderregeln für beide Ehegatten/Lebenspartner in das neue System. Es ist pro Ehepaar nur eine Förderart (entweder komplett "alt" oder komplett "neu") zulässig.

Erweiterter Kreis: Selbstständige und Freiberufler sind ab 2027 uneingeschränkt direkt förderberechtigt.

 

Wechsel & Optionen für Riester-Bestandskunden

Wechsel & Optionen für Riester-Bestandskunden

Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Ab 2027 gibt es zwei Optionen, um von der neuen Reform zu profitieren (beide Wege sind steuerlich förderunschädlich):

  • Option A: Den alten Vertrag behalten, aber Förderung umstellen

Wie es funktioniert: Der Riester-Sparer beantragt beim bisherigen Anbieter den Wechsel in das neue Fördersystem (prozentuale Zulagen).

Vorteil: Die 100%-Garantie auf das bisher angesparte Kapital bleibt voll erhalten.

Hinweis: Gilt ebenso für riestergeförderte Verträge der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).

  • Option B: Das Kapital in ein neues Produkt (z. B. Depot) übertragen

Wie es funktioniert: Das vorhandene Sparguthaben wird komplett auf ein neues Altersvorsorgeprodukt übertragen.

Wechselkosten: Gesetzlich gedeckelt auf maximal 150 € in den ersten 5 Jahren. Danach ist der Anbieterwechsel dauerhaft gebührenfrei.

Achtung bei Depots: Beim Wechsel in reine Depotlösungen entfallen alte Zusatzbausteine wie Berufsunfähigkeits- (BU) oder Hinterbliebenenschutz.

 

Wichtig für Ehepaare:

Gleichschritt: Es gibt keine "gemischte" Förderung. Nutzt ein Ehepartner ab 2027 die neue Förderung (z. B. durch ein neues Depot), wird automatisch auch der Vertrag des Partners auf das neue Fördersystem umgestellt.

 

Steuerliche Behandlung

Max. Gesamtbeitrag von 6.840 € p. a. möglich: 1.800 € p. a. zzgl. Zulagen sind als Sonderausgaben absetzbar und unterliegen der nachgelagerten Besteuerung; 5.040 € p. a. sind nicht gefördert und unterliegen der Ertragsanteilbesteuerung; der Wert in Höhe von 6.840 € wurde deshalb gewählt, weil er durch zwölf teilbar ist.

 

Günstigerprüfung

Eine Steuerersparnis ergibt sich, wenn der Steuervorteil die Zulagen überwiegt.

 

Neue Zertifizierungsregeln

Selbstzertifizierung

 

Informationspflichten

Neue Informationspflichten für geförderte Altersvorsorgeprodukte, auch für Basisrenten

 

 

Was wir gemeinsam analysieren

Ihr persönlicher Vorsorge-Check

Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs betrachten wir:

 

✅ Ihre Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge

✅ Ihre voraussichtlichen Netto-Einkünfte im Ruhestand

✅ Die Auswirkungen von Kranken- und Pflegeversicherung im Alter

✅ Mögliche Versorgungslücken

✅ Bestehende Optimierungsmöglichkeiten

✅ Handlungsbedarf bei bestehenden Verträgen

Die wichtigste Frage

Brutto kennen viele. Netto kennen die wenigsten.

 

Viele Menschen wissen, welche Rentenansprüche sie aufgebaut haben.

Nur wenige wissen, wie viel nach Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen tatsächlich zum Leben bleibt.

Unser Vorsorge-Check schafft Transparenz und unterstützt Sie dabei, fundierte Entscheidungen für Ihre Zukunft zu treffen.

 

Klarheit für jede Lebensphase

Schaffen Sie Klarheit über Ihre finanzielle Zukunft

Je früher Sie Ihre Vorsorgesituation kennen, desto besser können Sie bestehende Gestaltungsmöglichkeiten nutzen.

Kennen Sie Ihr tatsächliches Netto-Einkommen im Ruhestand?

 

Finden Sie es jetzt heraus.