Kennen Sie Ihr Netto-Einkommen im Ruhestand?
Steigende Beiträge, neue Fördermodelle und geplante Änderungen bei Kranken- und Pflegeversicherung können Ihre finanzielle Situation im Alter beeinflussen
Die entscheidende Frage lautet:
Wie viel bleibt Ihnen im Ruhestand wirklich?
Mit unserem persönlichen Vorsorge-Check erhalten Sie Klarheit über Ihre finanzielle Zukunft.
Warum jetzt handeln?
Veränderungen frühzeitig berücksichtigen
Aktuell stehen wichtige Entwicklungen bevor:
- Neue Fördermodelle für die private Altersvorsorge ab 2027
- Mögliche Anpassungen bei Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
- Veränderungen bei Jahresarbeitsentgelt- und Beitragsbemessungsgrenzen
- Auswirkungen auf bestehende Vorsorgekonzepte und Gestaltungsmöglichkeiten
Noch sind nicht alle Details abschließend festgelegt. Umso wichtiger ist es, die eigene Situation frühzeitig zu prüfen.
Geplante Änderungen Gesundheitsreform
Höhere Beiträge, neue Grenzen und mögliche Leistungskürzungen: Die geplanten Reformen in Kranken- und Pflegeversicherung können erhebliche Auswirkungen auf Ihre finanzielle Planung haben.
Die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder bleibt unverändert bestehen.
Bei Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern gibt es jedoch Änderungen:
Ab 2028 wird für bisher beitragsfrei mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner grundsätzlich ein Beitragszuschlag von 2,5 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds erhoben.
Beitragsfrei bleibt die Mitversicherung weiterhin unter anderem bei:
- Haushalten mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (Bisher geplant: bis zum 7. Lebensjahr)
- Kindern mit Behinderung
- Pflege von Angehörigen
- Ehe- oder Lebenspartnern mit voller Erwerbsminderung
- Rentnern nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Diese Grenze wird jährlich neu definiert und orientiert sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Die außerordentliche Erhöhung von 3600 € jährlich soll dementsprechend die ordentliche Erhöhung ergänzen.
Gleichzeitig soll auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze um 3600 € außerordentlich angepasst werden. Auch zusätzliche ordentliche Anpassung ist zu erwarten. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt fest, ab welchem Gehalt Arbeitnehmer nicht mehr gesetzlich pflichtversichert sind. Liegt das Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann in die private Krankenversicherung gewechselt werden. Diese Grenze ist auch als Versicherungspflichtgrenze bekannt.
Die Pflegeversicherung steht ebenfalls unter einem sehr starken Kostendruck. Für 2027 wird ein Defizit von 7,6 Milliarden € erwartet. Das derzeit diskutierte Reformpaket soll mit einem Risiko-Puffer 11,2 Milliarden € einsparen.
Beiträge
Der Beitrag für Kinderlose soll zum 01.01. von 4,2 % auf 4,3 % steigen.
Zudem wird durch die o.g. Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze der Beitrag für Gutverdienende ohne hin steigen. Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, soll auch die kostenlose Familienversicherung für Ehegatten und Lebenspartner ab 2028 entfallen. Hier würde dann ein Beitrag von 0,52 % für den Partner erhoben werden.
Leistungen
Heimbewohner erhalten einen Zuschuss zu dem pflegebedingten Eigenanteil. Dieser Zuschuss steigt mit der Aufenthaltsdauer. Geplant ist eine Verschiebung der nächsthöheren Zuschusshöhe um 6 Monate.
Bislang:
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Bis 12 Monate |
15 % |
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Ab 12 Monate |
30 % |
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Ab 24 Monate |
50 % |
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Ab 36 Monate |
75 % |
Ab 2027
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Bis 18 Monate |
15 % |
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Ab 18 Monate |
30 % |
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Ab 26 Monate |
50 % |
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Ab 42 Monate |
75 % |
Hinweis: Es handelt sich um Zuschüsse für Eigenanteile von pflegebedingten Leistungen und nicht um einen Zuschuss zum gesamten Eigenanteil.
Beispiel:

Pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3
19 Monate in vollstationärer Pflegeeinrichtung
30 % Zuschuss zum Eigenanteil an Pflegekosten
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Pflege- und Ausbildungskosten: 75,21 € x 30 Tage |
2.256,30 € |
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-Anteil der Pflegeversicherung: |
-1.262,00 € |
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Bisheriger Eigenanteil Pflegekosten: |
994,30 € |
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-Zuschuss 30 % von 994,30 € |
-298,29 € |
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Neuer Eigenanteil an Pflegekosten: |
696,01 € |
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Gesamter Eigenanteil : 2857,17 € - 298,29 € |
2.558.88 € |
Zudem soll die Hürde zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit erschwert werden.
Eine Regelung nach der das Vermögen von Kindern zur Finanzierung der pflegebedürftigen Eltern erst ab einem Jahresverdienst von 100.000 € Brutto herangezogen wird, soll ggf. wieder zurückgenommen werden. Dadurch könnten wesentlich mehr Kinder für die Pflege Ihrer Eltern aufkommen müssen.
Die gesetzliche Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente wird erstmals seit 2004 erhöht.
Bisher:
- mindestens 5 €
- höchstens 10 €
Künftig:
- mindestens 7,50 €
- höchstens 15 €
Die Belastungsgrenzen bleiben bestehen:
- 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens
- 1 % bei chronisch Kranken.
Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen wird um 10 % reduziert und liegt damit wieder auf dem Niveau vor 2020.
Diese Leistungen dürfen künftig grundsätzlich auch nicht mehr als freiwillige Satzungsleistungen der Krankenkassen angeboten werden. Zudem entfällt die Erstattung von Cannabisblüten sowie das anlasslose Ganzkörper-Hautkrebs-Screening.
Altersvorsorge im Wandel
Neue Fördermodelle, mehr Flexibilität und zusätzliche Chancen für den Vermögensaufbau: Die geplante Reform der Altersvorsorge könnte für viele Sparer interessante Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen.
FAQs zur geförderten Altersvorsorge ab 01.2027
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Welche Möglichkeiten gibt es für Riestersparer ab dem 01.01.2027? |
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1. Riester-Altvertrag unverändert weiterlaufen lassen 2. Riester-Altvertrag auf neue Förderung umstellen 3. Riester-Altvertrag beitragsfrei stellen und einen neuen Vertrag mit neuer Förderung abschließen 4. Riester-Kapital in neuen Vertrag übertragen
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Was kann nach wie vor für den Erhalt von Riesterverträgen, bis 31.12.2026 abgeschlossen, sprechen? |
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· Ggf. maximale Zulagenförderung, auch für Kinder, bei Zahlung des Mindestbeitrages von 60 € · Höherer Garantiezins · Höherer Rentenfaktor · Höhere Zulagen der neuen Förderung schmälern die Steuerersparnis, weshalb ein Vergleich „alt versus neu“ sowohl für die Zulagen als auch für den Sonderausgabenabzug erfolgen sollte
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Welche geförderten Produkte werden Riester ersetzen? |
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Standarddepot: · sehr schlichtes AV-Depot · Pflichtangebot · Online-Abschluss ohne vorherige Kundenberatung · 2 feste Fonds unterschiedlicher Risikoklassen sind vorgegeben, deren Aufteilung dem Kunden obliegt · Obligatorisches Ablaufmanagement · kann auch als Staatsfonds in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft abgeschlossen werden · keine Garantie · Effektivkostendeckel von 1,0 %
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Altersvorsorgedepot: · keine Garantie · Auszahlungsplan bis min. 85 Jahre · größere Anlageauswahl: Fonds der RK 1-5, AIF, ELTIF, EU-Staatsanleihen · kein Kostendeckel (Mehrkosten müssen begründet und in Kundennutzen übersetzt sein.) · Kostenverteilung über die gesamte Laufzeit · digital abschließbar · 30 % Kapitalentnahme weiterhin möglich |
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· 10 oder 20 Jahre RGZ wählbar · freie Fondsauswahl · keine Kostendeckel (Mehrkosten müssen begründet und in Kundennutzen übersetzt sein.) · Kostenverteilung über die gesamte Laufzeit · Lebenslange Renten bzw. alternativ Auszahlungspläne bis mind. Alter 85 |
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Bei der Versteuerung über das Wohnförderkonto entfällt die jährliche 2-prozentige Erhöhung; der Besteuerungszeitraum wird von 20 Jahre auf 5 Jahre verkürzt. |
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Verträge |
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Max. sind 2 Verträge möglich, weshalb zu prüfen ist, ob es ggf. aktuell mehr als einen Altvertrag gibt. |
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Mindest- und Maximalbeitrag |
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120 € p. a. Mindestbeitrag, max. 6.840 € p. a. 5.040 € p. a. sind ohne Zulagenberechtigung, die Förderung ist begrenzt auf 1.800 € jährliche Eigenleistung |
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Rentenbeginn |
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65 bis 70 Jahre
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Garantie |
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Ist nicht erforderlich, kann aber in dem Altersvorsorgevertrag vereinbart werden.
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Optionen zu Rentenbeginn: Einführung einer neuen Auszahlungsphase |
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· Lebenslange Verrentung, gleichbleibend oder steigend · reiner Auszahlungsplan bis mind. 85 Jahre · Teilverrentung statisch hybrid bzw. 80 % des Kapitals für die Leibrente, 20 % für schwankende Renten |
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Besteuerung |
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Nachgelagerte Besteuerung
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Kosten |
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Gleichmäßige Verteilung der Kosten über die gesamte Laufzeit für alle neuen Produkte; Kostendeckel von 1,0 % gilt für das Standarddepot und den Staatsfonds
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Das neue Fördersystem (Zulagen) |
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Die Förderung ist komplett beitragsproportional und unabhängig vom Einkommen: Grundzulage (GZL): Maximal 540 € p. a.
Kinderzulage (KZ): Maximal 300 € pro Kind p. a. (wird im Verhältnis 1:1 an den Eigenbeitrag gekoppelt; volle Zulage ab 300 € eigener Einzahlung). Berufseinsteigerbonus: Einmalig 200 € für Sparer, die den Vertrag vor ihrem 25. Geburtstag abschließen. Partner-Regelung: Schließt ein Partner einen neuen Vertrag nach neuem Recht ab, wechseln die Förderregeln für beide Ehegatten/Lebenspartner in das neue System. Es ist pro Ehepaar nur eine Förderart (entweder komplett "alt" oder komplett "neu") zulässig. Erweiterter Kreis: Selbstständige und Freiberufler sind ab 2027 uneingeschränkt direkt förderberechtigt.
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Wechsel & Optionen für Riester-Bestandskunden |
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Wechsel & Optionen für Riester-Bestandskunden Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Ab 2027 gibt es zwei Optionen, um von der neuen Reform zu profitieren (beide Wege sind steuerlich förderunschädlich):
Wie es funktioniert: Der Riester-Sparer beantragt beim bisherigen Anbieter den Wechsel in das neue Fördersystem (prozentuale Zulagen). Vorteil: Die 100%-Garantie auf das bisher angesparte Kapital bleibt voll erhalten. Hinweis: Gilt ebenso für riestergeförderte Verträge der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
Wie es funktioniert: Das vorhandene Sparguthaben wird komplett auf ein neues Altersvorsorgeprodukt übertragen. Wechselkosten: Gesetzlich gedeckelt auf maximal 150 € in den ersten 5 Jahren. Danach ist der Anbieterwechsel dauerhaft gebührenfrei. Achtung bei Depots: Beim Wechsel in reine Depotlösungen entfallen alte Zusatzbausteine wie Berufsunfähigkeits- (BU) oder Hinterbliebenenschutz.
Wichtig für Ehepaare: Gleichschritt: Es gibt keine "gemischte" Förderung. Nutzt ein Ehepartner ab 2027 die neue Förderung (z. B. durch ein neues Depot), wird automatisch auch der Vertrag des Partners auf das neue Fördersystem umgestellt.
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Steuerliche Behandlung |
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Max. Gesamtbeitrag von 6.840 € p. a. möglich: 1.800 € p. a. zzgl. Zulagen sind als Sonderausgaben absetzbar und unterliegen der nachgelagerten Besteuerung; 5.040 € p. a. sind nicht gefördert und unterliegen der Ertragsanteilbesteuerung; der Wert in Höhe von 6.840 € wurde deshalb gewählt, weil er durch zwölf teilbar ist.
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Günstigerprüfung |
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Eine Steuerersparnis ergibt sich, wenn der Steuervorteil die Zulagen überwiegt.
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Neue Zertifizierungsregeln |
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Selbstzertifizierung
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Informationspflichten |
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Neue Informationspflichten für geförderte Altersvorsorgeprodukte, auch für Basisrenten
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Was wir gemeinsam analysieren
Ihr persönlicher Vorsorge-Check
Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs betrachten wir:
✅ Ihre Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge
✅ Ihre voraussichtlichen Netto-Einkünfte im Ruhestand
✅ Die Auswirkungen von Kranken- und Pflegeversicherung im Alter
✅ Mögliche Versorgungslücken
✅ Bestehende Optimierungsmöglichkeiten
✅ Handlungsbedarf bei bestehenden Verträgen
Die wichtigste Frage
Brutto kennen viele. Netto kennen die wenigsten.
Viele Menschen wissen, welche Rentenansprüche sie aufgebaut haben.
Nur wenige wissen, wie viel nach Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen tatsächlich zum Leben bleibt.
Unser Vorsorge-Check schafft Transparenz und unterstützt Sie dabei, fundierte Entscheidungen für Ihre Zukunft zu treffen.
Klarheit für jede Lebensphase
