Arbeitgeber und Arbeitnehmer – gemeinsam für eine starke Altersversorgung

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Arbeitnehmer gezielt und staatlich gefördert gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber Rentenlücken schließen. Eine Betriebsrente kann dazu als Altersrente, Hinterbliebenenabsicherung oder Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsabsicherung gestaltet werden. Und davon profitieren beide Seiten.

Vorteile

Als Arbeitgeber

  • gewinnen Sie neue Talente mit den schlagkräftigen Argumenten einer bAV
  • bilden Sie eine starke Vertrauensbasis mit Ihren Mitarbeitern
  • unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter mit einer soliden Vorsorge
  • schaffen Sie Sicherheit vor persönlichen und rechtlichen Risiken

Als Arbeitnehmer

  • profitieren Sie von umfangreichen staatlichen Fördermöglichkeiten
  • nutzen Sie Zuschüsse von Ihrem Arbeitgeber
  • bauen Sie sich eine renditestarke Altersvorsorge auf
  • sichern Sie sich eine Vorsorge, die sogar in schwierigen Zeiten (wie z. B. Arbeitslosigkeit) unantastbar ist

Wie sehen die gesetzlichen Regelungen aus?

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland – hierzu gehören auch Auszubildende oder geringfügig Beschäftigte – hat Anspruch auf eine bAV durch Entgeltumwandlung. Als Arbeitgeber spart man dadurch oft Lohnnebenkosten in Form von Sozialabgaben ein, die wiederum als Zuschuss zu einem großen Teil dem Vorsorgebeitrag des Arbeitnehmers zugutekommen müssen.

 

Betriebsvereinbarungen, Versorgungsordnungen oder Tarifverträge können ebenfalls feste Regelungen vorsehen. All diese Spielregeln sollten dringend beachtet und korrekt umgesetzt werden.

 

Hierfür stehen insgesamt fünf Durchführungswege zur Verfügung:

Direktversicherung

Eine Direktversicherung ist ein Lebensversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer abschließt und der den Arbeitnehmer als versicherte Person begünstigt. Neben einer Altersrente oder Kapitalleistung können hier sowohl Berufsunfähigkeits- als auch Todesfallrisiken versichert werden. Die Beiträge können entweder vom Arbeitgeber direkt geleistet werden oder durch Entgeltumwandlung aus dem Bruttolohn mit zusätzlichem Arbeitgeberzuschuss, wenn dabei Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Durch diese Ersparnis und die Steuerfreiheit der Beiträge ergibt sich bereits eine hohe Rendite für die spätere Leistung. Die Produkte der Versicherer ermöglichen zudem eine individuelle Auswahl der Anlage der Beiträge sowie des Garantieniveaus. Darüber hinaus ist eine Direktversicherung stets Hartz-IV- und insolvenzsicher und bietet eine hohe Flexibilität bei Krankheit, Elternzeit oder Wechsel des Arbeitgebers.

Unterstützungskasse (rückgedeckt)

Eine Unterstützungskassenversorgung bietet sich insbesondere für Besserverdiener und/oder diejenigen an, die die Förderung über beispielsweise eine Direktversicherung bereits ausgeschöpft haben und darüber hinaus mehr für ihre Altersvorsorge tun möchten. Dadurch sind auch Versorgungen für überdurchschnittliche Ansprüche möglich, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Die Beiträge hierfür sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei und, wenn es sich um Arbeitgeberbeiträge handelt, auch unbegrenzt sozialabgabenfrei. Bei Entgeltumwandlung gilt für die Sozialabgabenfreiheit hingegen nochmals der gleiche Förderrahmen wie für eine Direktversicherung. Zur Absicherung der Ansprüche des Arbeitnehmers wird eine kongruente Rückdeckungsversicherung abgeschlossen sowie ein Beitrag an den Pensionsscherungsverein fällig, der vor Zahlungsausfall des Arbeitgebers bei Insolvenz schützt.

Pensionskasse

Eine Pensionskasse teilt sich den gesetzlichen Förderrahmen mit der Direktversicherung und funktioniert auch in vielerlei anderer Hinsicht wie eben diese. Arbeitnehmer erhalten nach ihrem Renteneintritt eine Altersrente aus dem Vermögen der Pensionskasse, das diese eigenständig verwaltet. Es gibt Pensionskassen, die „hausintern“ nur für die Mitarbeiter eines Unternehmens zugänglich sind oder für eine bestimmte Branche, während andere – wie Versicherungsunternehmen – allen offen stehen. Einige große deutsche Versorgungswerke bieten ihre Versorgung im Rahmen einer Pensionskasse an – oft sogar obligatorisch.

Pensionszusage (auch Direktzusage, rückgedeckt)

Eine Pensions- oder Direktzusage ist der einzige unmittelbare Durchführungsweg. Hierbei wird dem Mitarbeiter eine konkrete Leistung zugesagt, dessen Finanzierung theoretisch frei gewählt werden kann. Dafür werden in der Bilanz Rückstellungen gebildet und es muss eine zusätzliche Absicherung über den Pensionssicherungsverein (PSVaG) erfolgen. Es bietet sich an, wie bei einer Unterstützungskassenversorgung eine kongruente Rückdeckung mittels Rückdeckungsversicherung zu schaffen, um so das Risiko der Unterfinanzierung zu vermeiden.

Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds ist ein Sondervermögen, das entweder einem einzelnen Arbeitgeber oder einer Vielzahl von Arbeitgebern zuzurechnen ist (insbesondere in tarifvertraglich regulierten Branchen). Dieser kann die Beiträge an der Börse chancenorientierter anlegen und somit oft höhere Renditen erzielen. Dies ist natürlich mit einem höheren Risiko verbunden, weshalb eine Mitgliedschaft des Arbeitgebers beim Pensionssicherungsverein obligatorisch ist. Viele Pensionsfonds sind rechtlich eigenständig und konzentrieren sich allein auf die Verwaltung und Investition des eigenen Vermögens, um eine renditeorientierte und gesicherte (auch hier gibt es Beitragsgarantien) Leistung für die Arbeitnehmer zu gewährleisten. Vielfach werden Pensionsfonds mittlerweile zudem dazu genutzt, Pensionszusagen auf diese auszugliedern, um die Unternehmensbilanz von Rückstellungen für die Altersvorsorge zu bereinigen.

Unsere Leistungen für Arbeitgeber:

WIR übernehmen Ihre bAV-Management – Sie können sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren

Individuelle Produktauswahl
  • Auswahl aus einer Vielzahl von Produktpartnern
  • Wahl des richtigen Produktmixes für Ihre Mitarbeiter
  • Berücksichtigung von Erfahrungswerten und Entwicklungsprognosen
  • Einschätzung von Risiken und Wahl des passenden Chancen-Risiko-Levels
Konzeptionierung und Einrichtung
  • Analyse der Unternehmenssituation
  • Aufklärung zu allen wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Erarbeitung passgenauer und zukunftssicherer Lösungen
  • Berücksichtigung individueller Vertragskonstellationen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen etc.)
  • Belegschaftspräsentationen
  • Einzelberatungen für jeden interessierten Mitarbeiter
  • Einrichtung von Einzel- oder Kollektivverträgen
Unterstützung und Betreuung bei allen laufenden Vorgängen
  • Arbeitgeberwechsel
  • Änderungen von Vertragsdaten
  • Entgeltlose Zeiten (Elternzeit, Krankheit, Kurzarbeit etc.)
  • Übertragungen
  • Berücksichtigung neu auftretender Risiken
Vor-Ort-Service
  • Beratung und Betreuung persönlich in Ihrem Unternehmen

Beratung ist ein Muss

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine lebendige und komplizierte Materie. Unter anderem durch das seit 2018 geltende Betriebsrentenstärkungsgesetz ist sie nochmals ein wenig komplexer geworden. Zudem entwickelt sie sich durch juristische Auslegung und Rechtsprechung ständig weiter und auch die Ansprüche Ihrer Mitarbeiter verändern sich und passen sich dem Wandel der Lebensumstände an.

 

Greifen Sie daher auf A.S.I. als kompetenten und erfahrenen Finanz- und Versicherungsspezialisten und Ihren zuverlässigen Partner zurück. Wir unterstützen bei den Entscheidungen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite und sorgen dafür, dass Sie dieses wichtige Thema immer sicher im Griff haben und sich auf eine Vorsorge verlassen können, die sich auch in Jahrzehnten noch lohnt!

Sprechen Sie uns an

 

Marcus Bach

Finanzwirt (CoB)

 

Vertriebsbereichsleiter Betriebliche Altersversorgung

Daniel Funke-Kaiser

Master of Laws (Versicherungsrecht)

 

Spezialist Betriebliche Altersversorgung

Mobil:     0177 6406332

E-Mail:    marcus.bach@asi-online.de

E-Mail:     daniel.funke-kaiser@asi-online.de